Dieser von der EU empfohlene Indikator ist wichtig im Hinblick auf die politischen Partizipationsmöglichkeiten. Die Einbürgerung ist Ausdruck einer gelingenden staatsbürgerlichen Integration. Wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbürgerlichen Rechte und politischen Partizipationsmöglichkeiten. Zudem handelt es sich bei der rohen Einbürgerungsziffer auch um einen Indikator für die Integrationsbereitschaft, da ein gewisses Ausmass an Identifikation mit dem Aufnahmeland eine anzunehmende Voraussetzung für eine Einbürgerung ist. Andererseits widerspiegelt sich in diesem Indikator auch die Einbürgerungspraxis des Aufnahmelandes.
Die rohe Einbürgerungsziffer der Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz lag 2019 bei 2%. Die in der Schweiz geborenen Personen weisen eine mehr als doppelt so hohe Ziffer auf wie die im Ausland Geborenen (4% gegenüber weniger als 2%).
Seit 2011 hat sich die rohe Einbürgerungsziffer der Personen mit B- oder C-Ausweis nicht signifikant geändert. In der Gruppe der in der Schweiz geborenen Personen ist jedoch ein leichter Anstieg zu verzeichnen (+0,5 Prozentpunkt). Im Vergleich zu 2017 ist diese Quote dennoch um 0,4 Prozentpunkt zurückgegangen.
In den meisten Kantonen liegt die rohe Einbürgerungsziffer der im Ausland geborenen Personen zwischen 1% und 2%. Die Kantone Nidwalden und Appenzell Innerrhoden verzeichnen die tiefsten Ziffern. Im Gegensatz dazu erreichen die im Ausland Geborenen mit jeweils 2% oder mehr in den Kantonen Zürich und Genf die höchsten Ziffern.
Bei den in der Schweiz geborenen Ausländerinnen und Ausländern sind die Ergebnisse weniger einheitlich. Die Kantone Zürich, Uri, Zug, Waadt und Genf liegen an der Spitze mit Werten von über 5%. Im Gegensatz dazu verzeichnen die Kantone Obwalden und Nidwalden mit jeweils unter 2% die tiefsten Werte, während das schweizerische Mittel bei 4% liegt.
Tabellen
Definitionen
Dieser Indikator gibt Auskunft über das Verhältnis zwischen der Anzahl Personen, die in einem bestimmten Kalenderjahr das Schweizer Bürgerrecht erwerben, und der Anzahl Aufenthalterinnen und Aufenthalter sowie Niedergelassene am Anfang des gleichen Kalenderjahres. Berechnet wird die rohe Einbürgerungsziffer, indem die Anzahl Personen, die im Jahr X das Schweizer Bürgerrecht erworben haben, durch die Anzahl Aufenthalterinnen und Aufenthalter sowie Niedergelassene am 1.1. des Jahres X geteilt wird. Dieser Indikator erlaubt jedoch keine Aussagen über die Zahl der abgelehnten Einbürgerungsgesuche.
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Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz