Der Indikator zeigt die Verteilung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach den verschiedenen Haushaltstypen mit Kind(ern) oder ohne Kinder und weist dabei auf Unterschiede gegenüber der Aufnahmegesellschaft in den Formen des Zusammenlebens hin.
Tabellen
Definitionen
Haushalt:
Gruppe von Personen, die in der Regel zusammenwohnen, d.h. sich eine gemeinsame Wohnung teilen. Die Haushalte werden nach Privathaushalten (die auch nur eine Person umfassen können) und nach Kollektivhaushalten unterschieden.
Privathaushalt:
Allein lebende Person oder eine Gruppe von Personen, die in der gleichen Wohnung leben. Privathaushalte werden nach Einpersonenhaushalten und nach Mehrpersonenhaushalten, die wiederum in Familien- oder Mehrfamilien- und Nichtfamilienhaushalte unterteilt sind, unterschieden.
Familienhaushalt:
Privathaushalt mit mindestens einem Familienkern, der aus einem (verheirateten oder unverheirateten) Paar mit oder ohne Kind(er) oder einem Elternteil mit Kind(ern) bestehen kann. Ein Familienhaushalt kann auch andere Personen beinhalten, die nicht zum/zu den Familienkern(en) gehören.
Kind:
Personen der ständigen Wohnbevölkerung unter 25 Jahren in Privathaushalten, die im Haushalt die Stellung eines Kindes haben.
Die Berechnung erfolgt aus zwei unterschiedlichen Perspektiven:
a) Perspektive der Haushalte: Haushaltstyp(en) / Gesamtzahl der Haushalte
b) Individuelle Perspektive: Anzahl Personen, die in Haushalten des Typs X leben / Gesamtzahl der Personen.
Der Migrationsstatus des Haushalts definiert sich wie folgt:
Der Haushalt hat keinen Migrationshintergrund, wenn weder der alleinerziehende Vater oder die alleinerziehende Mutter bzw. die beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. keine Person in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp einen Migrationshintergrund hat. Der Haushalt hat einen Migrationshintergrund, wenn der alleinerziehende Vater oder die alleinerziehende Mutter bzw. beide Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. alle Personen in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp einen Migrationshintergrund haben. Ein gemischter Haushalt mit bzw. ohne Migrationshintergrund liegt vor, wenn einer der beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. mindestens eine Person in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp einen Migrationshintergrund hat, die übrigen Haushaltsmitglieder jedoch nicht.
Die Staatsangehörigkeit des Haushalts definiert sich wie folgt:
Der Haushalt ist schweizerischer Nationalität, wenn der alleinerziehende Vater oder die alleinerziehende Mutter bzw. die beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. alle Personen in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen. Der Haushalt ist ausländischer Nationalität, wenn der alleinerziehende Vater oder die alleinerziehende Mutter bzw. die beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. alle Personen in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Ein gemischt-nationaler Haushalt (Schweiz/Ausland) liegt vor, wenn einer der beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. mindestens eine Person in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp eine ausländische und die übrigen Haushaltsmitglieder die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz