Die Zahl der binationalen Ehen zeigt, in welchem Masse Migrantinnen und Migranten oder ihre Nachkommen eine Ehe mit Personen schweizerischer Nationalität eingehen. Sie ist somit ein Hinweis auf den Grad ihrer gesellschaftlichen Integration. Solche Eheschliessungen sind ebenfalls ein Indikator für kulturelle Akzeptanz und gesellschaftliche Offenheit gegenüber Zugewanderten.
Dieser Indikator zeigt einerseits den Bestand der Personen, die in einer binationalen Ehe leben (d.h. mit einem Ehepartner mit einer anderen Nationalität als der eigenen, wobei ein Ehepartner im Besitz des Schweizer Passes ist) und andererseits die Zahl der in einem bestimmten Kalenderjahr geschlossenen gemischt-nationalen Ehen.
In der Schweiz lebten im Zeitraum von 2014 bis 2016 nahezu 10% der verheirateten Personen in gemischt-nationalen Ehen. Rund 6% der in der Schweiz geborenen Schweizerinnen und Schweizer waren mit einer Person ausländischer Staatsangehörigkeit verheiratet. Bei den im Ausland geborenen Schweizerinnen und Schweizern war dieser Anteil mehr als doppelt so hoch (12,5%). Die Differenz der Anteile zwischen schweizerischen und ausländischen Staatsangehörigen war bei den im Ausland Geborenen kleiner (12,5% gegenüber 18,7%) als bei den in der Schweiz Geborenen (5,9% gegenüber 17,0%).
Der Anteil der in gemischt-nationalen Ehen lebenden Personen unterscheidet sich je nach Kanton. Über dem nationalen Mittelwert (mit einem Maximalwert von 14,2%) liegen die Kantone Genf, Basel-Stadt, Tessin, Neuenburg, Zürich und Waadt. Demgegenüber ist der Anteil von Personen in gemischt-nationalen Ehen in den Kantonen Uri, Nidwalden, Appenzell-Innerrhoden und Obwalden am niedrigsten (unter 5%).
Diese Unterschiede lassen sich mit den kantonal unterschiedlich hohen Ausländeranteilen erklären: Die Kantone Genf, Basel-Stadt und Tessin weisen nämlich die höchsten, die Kantone Uri, Nidwalden und Appenzell-Ausserrhoden die tiefsten Ausländeranteile auf.
Insgesamt 35,8% der 2017 eingegangenen Ehen waren gemischt-national. Die im Ausland geborenen Schweizerinnen und Schweizer heirateten mehr als doppelt so häufig eine Person ausländischer Nationalität als ihre in der Schweiz geborenen Landsleute (55,8% gegenüber 23,2%). Mehr als die Hälfte der Ehen von Ausländerinnen und Ausländern (der ersten, zweiten oder einer höheren Generation) wurden mit Schweizerinnen und Schweizern geschlossen (zwischen 52,6% und 53,8%).
Der Anteil der im Jahr 2017 geschlossenen gemischt-nationalen Ehen ist je nach Kanton unterschiedlich. Während der Schweiz-Wert bei 35,8% liegt, übersteigen diese Anteile in den Kantonen Waadt, Schaffhausen, Neuenburg, Tessin, Basel-Stadt und Genf die 40%-Marke. Der Kanton Appenzell-Innerrhoden verzeichnet den tiefsten Anteil mit 14,1%. Es folgen die Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden und Jura mit Werten zwischen 17% und 27%. Diese Unterschiede lassen sich ebenfalls mit den je nach Kanton unterschiedlich hohen Ausländeranteilen erklären.
Tabellen
Definitionen
Unter einer gemischt-nationalen Ehe bzw. Heirat wird eine Partnerschaft zwischen zwei Ehepartnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit verstanden, wobei einer der Ehepartner im Besitz des Schweizer Passes ist. Eine Ehe, bei der die Ehepartner zwar unterschiedliche Staatsangehörigkeiten aufweisen, keine davon aber die schweizerische ist, gilt in dieser Betrachtung nicht als gemischt-nationale Ehe.
Die Anzahl Personen, die in gemischt-nationalen Ehen leben, errechnet sich wie folgt:
Anteil der Personen, die in einer gemischt-nationalen Ehe in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, an der Gesamtzahl der verheirateten Personen in der Schweiz, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen: Getrennt lebende Paare, d. h. Ehegatten, die in getrennten Haushalten leben, werden bei dieser Berechnung ausgeklammert.
Die jährliche Eheschliessungsrate wird anhand der Anzahl Eheschliessungen in einem Kalenderjahr ermittelt:
Bezogen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (zum Beispiel die im Ausland geborenen Personen): Anzahl im Ausland geborene Personen, die eine Person einer anderen Staatsangehörigkeit (Schweizer/in, wenn der Ehepartner einen ausländischen Pass besitzt; Ausländer/in, wenn der Ehepartner im Besitz des Schweizer Passes ist) geheiratet haben, geteilt durch die Zahl der im Ausland geborenen Personen, die geheiratet haben.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz