Vollständiger Name des Indikators: Gemeinden und Kantone mit Stimm- und Wahlrecht für Ausländer/innen
Dieser Indikator gibt Hinweise auf das Ausmass der politischen Partizipationsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte der Ausländerinnen und Ausländer. Der Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von demokratischen Entscheidungsinstrumenten hat Konsequenzen für deren Interesse und Mitgestaltung in anderen gesellschaftspolitischen Bereichen und im gesellschaftlichen Leben.
Für Ausländerinnen und Ausländer bestehen eingeschränkte Möglichkeiten, sich durch Stimm- und Wahlrecht aktiv an der Gesellschaft zu beteiligen. Wegen des Föderalismus in der Schweiz bestehen jedoch erhebliche kantonale und, manchmal, kommunale Unterschiede. Daher hängen die Möglichkeiten der politischen Partizipation sehr stark vom Wohnort ab.
Auf kantonaler Ebene gewähren nur die Kantone Neuenburg und Jura ausländischen Staatsbürgern das Stimmrecht und das aktive Wahlrecht unter bestimmten Bedingungen. Andererseits erlaubt kein Kanton ausländischen Staatsbürgern das passive Wahlrecht (mit Ausnahme des Kantons Freiburg für Richterwahlen).
Die Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg und Jura gewähren auf kommunaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht. Die Bedingungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, aber in den meisten Fällen sind eine bestimmte Aufenthaltsdauer und/oder eine Niederlassungsbewilligung erforderlich.
Auf kommunaler Ebene erlaubt der Kanton Genf das Stimm- und das aktive Wahlrecht, nicht aber das passive Wahlrecht.
Die Kantone Basel-Stadt, Graubünden und Appenzell Ausserrhoden erlauben ihren Gemeinden, das Stimm- und Wahlrecht für ausländische Staatsangehörige einzuführen. Nur eine geringe Anzahl von Gemeinden hat diese Möglichkeit jedoch umgesetzt und die Bedingungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde.
Karten
Definitionen
Dieser Indikator zeigt jene Kantone, in denen Ausländerinnen und Ausländer in allen Gemeinden sowohl auf Kantons- als auch auf Gemeindeebene stimm- und wahlberechtigt sind. Er weist ebenfalls jene Kantone aus, in denen die Gemeinden selbst bestimmen können, ausländischen Staatsangehörigen das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene zu erteilen sowie die Gemeinden, in denen dies effektiv umgesetzt worden ist.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz