Dieser von der EU empfohlene subjektive Indikator widerspiegelt einen Aspekt des Zusammenlebens verschiedener Bevölkerungsgruppen, der den Integrationsverlauf behindern kann. Der Indikator gibt Auskunft über das Ausmass von Diskriminierungserfahrung auf Grund von Rassismus. Integration wird stark behindert, wenn Gruppen unter Diskriminierung leiden.
Im Jahr 2020 erklärten 19% der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis 88 Jahren, eine Erfahrung rassistischer Diskriminierung aufgrund mindestens einer der folgenden Eigenschaften gemacht zu haben: Staatsangehörigkeit, Religion, ethnische Herkunft, Hautfarbe bzw. andere erkennbare körperliche Merkmale. Bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund beträgt dieser Anteil 11%, bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 31%, also fast dreimal mehr.
Zwischen 2010 und 2014 nahm der Anteil der Bevölkerung, die erklärt, eine Erfahrung rassistischer Diskriminierung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Religion, ethnischen Herkunft oder eines körperlichen Merkmals gemacht zu haben, zu. Dieser Anstieg war bei der ausländischen Bevölkerung höher als bei der schweizerischen (+13 Prozentpunkte gegenüber +2 Prozentpunkte).
Aufgrund methodischer Änderungen ist der Vergleich zwischen den Jahren 2010-2014 und den Jahren 2016-2020 nicht möglich. Zwischen 2016 und 2020 zeigt die Bevölkerung mit Migrationshintergrund einen deutlicheren Anstieg der Erfahrungen rassistischer Diskriminierung (+9 Prozentpunkte) als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (+3 Prozentpunkte).
Da es sich um eine Selbsteinschätzung der Erfahrung rassistischer Diskriminierung handelt, ist es möglich, dass der beobachtete Anstieg eher auf ein verstärktes Bewusstsein für das Phänomen als auf eine Zunahme der Anzahl Vorkommnisse zurückzuführen ist.
Unabhängig vom Migrationsstatus ist der Anteil der Bevölkerung, die Erfahrungen rassistischer Diskriminierung gemacht hat in der französischen Schweiz höher (23%) als in der deutschen und rätoromanischen Schweiz (18%), sowie in der italienischen Schweiz (15%).
Ausserdem ist, in allen Sprachregionen, der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, die solche Erfahrungen gemacht hat, signifikant höher als bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Der Unterschied zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen ist in der deutschen und rätoromanischen Schweiz am grössten (31% gegenüber 11%, d.h. gut dreimal höher).
2020 wurden Personen am häufigsten in sozialen und wirtschaftlichen Situationen diskriminiert (bei der Wohnungssuche, bei der Stellensuche, in der Schule, während dem Studium oder im beruflichen Alltag). Die entsprechenden Nennungen beliefen sich auf 67%. Diskriminierungen im Rahmen sozialer Interaktionen (im öffentlichen Raum, beim Zugang zu Bars, Clubs, in der Freizeit, in Vereinen oder im Internet) waren in 56% der Fälle zu verzeichnen.
In sozioökonomischen Situationen ist die Bevölkerung mit Migrationshintergrund stärker von rassistischer Diskriminierung betroffen als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (75% gegenüber 53%). Bei sozialen Interaktionen ist das Gegenteil der Fall (70% für die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund und 49% für die Bevölkerung mit Migrationshintergrund).
Tabellen
Definitionen
Unter Diskriminierung versteht man die Praxis, Personen bestimmte Rechte zu verweigern, sie ungerecht oder intolerant zu behandeln, zu demütigen, zu bedrohen oder zu gefährden. Als Erfahrung rassistischer Diskriminierung bezeichnet man die Benachteiligung oder Herabwürdigung von Personen auf Grundlage von körperlichen Eigenschaften, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer religiösen Herkunft oder auf Grund ihrer Nationalität. Unter Rassismus versteht man eine Ideologie, in der Personen auf Basis von realen oder imaginären Unterschieden in verschiedene Gruppen mit als unveränderbar betrachteten Eigenschaften eingeteilt werden. Die Verfechter von Rassismus weisen den Personen als Vorwand für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe eine gemeinsame pseudo-biologische oder kulturelle Herkunft zu. Die Verfechter von Rassismus rechtfertigen über reale und auch imaginäre Unterschiede die Ungleichheiten und Privilegien zwischen den Gruppen.
Im Zusammenhang mit der Integration wurden ausschliesslich Fälle mit Bezug auf die Staatsangehörigkeit, die Religion, die ethnische Herkunft, die Hautfarbe oder andere körperliche Merkmale berücksichtigt. Die Anzahl Personen, die in den fünf Jahren vor der Erhebung mindestens eine Erfahrung rassistischer Diskriminierung gemacht haben, wird geteilt durch die Gesamtzahl der nach ausgewählten soziodemografischen Merkmalen differenzierten Bevölkerungsgruppe. Der Wert wird in Prozent ausgedrückt.
Die Betroffenen konnten mehrere Situationen angeben, in denen sie Opfer einer rassistischen Diskriminierung wurden. Die Häufigkeit des Auftretens einer Situation wurde zur Gesamtheit aller Situationen in Beziehung gesetzt:
- In der Kategorie «sozioökonomische Situationen» wurden die erlebten Vorfälle bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, in der Schule, während des Studiums oder im beruflichen Alltag erfasst.
- In der Kategorie «öffentliche und staatliche Einrichtungen» wurden die erlebten Vorfälle in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen, Polizei, Militär und Sozialhilfe erfasst.
- In der Kategorie «soziale Interaktionen» wurden die erlebten Vorfälle im öffentlichen Raum, beim Zugang zu Restaurants, Bars oder Clubs, sowie in der Freizeit, beim Sport, in Vereinen, im Internet oder in sozialen Netzwerken erfasst.
- In der Kategorie «Familien- und Privatsphäre» wurden die erlebten Vorfälle im privaten Bereich oder in der Familie erfasst.
- Wenn keine bestimmte Situation erwähnt wurde, wurde «Andere Situationen» erfasst.
Methodologie
Die Ergebnisse für die kumulierten Jahre 2010/2012/2014 stammen aus der Pilotstudie «Erhebung Zusammenleben in der Schweiz» des GS-EDI.
Die Ergebnisse ab 2016 basieren auf der vom BFS durchgeführten Erhebung Zusammenleben in der Schweiz (ZidS).
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz