Vollständiger Name des Indikators: Wahrscheinlichkeit, eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten
Die Niederlassungsbewilligung gewährt den Ausländerinnen und Ausländern weitreichende Mobilität im Arbeitsmarkt, erhöht dadurch ihre Chancengleichheit im Vergleich zu den Einheimischen und bietet ein hohes Mass an Aufenthaltssicherheit. Ein langfristig gesichertes Aufenthaltsrecht ist in der Regel Voraussetzung für einen erfolgreichen Integrationsprozess (sowie auch ein Ergebnis tatsächlicher Integration).
Der Anteil der Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis), die im Jahr 2019 eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erhielten, lag bei 20%. Dieser Anteil war bei den in der Schweiz geborenen Personen tiefer (15%) als bei den im Ausland geborenen Personen (21%).
Bei den Personen, die seit mindestens vier Jahren eine B-Bewilligung besitzen, sank der Anteil derjenigen Personen, die eine C-Bewilligung erhielten, zwischen 2012 und 2019 um 12,7 Prozentpunkte. Die Abnahme ist bei den im Ausland geborenen Personen grösser als bei den in der Schweiz geborenen Personen (-13,3 Prozentpunkte gegenüber -4,7 Prozentpunkte). Letztere weisen jedoch weiterhin den niedrigsten Anteil der beiden betrachteten Bevölkerungsgruppen auf.
Generell ist für die Wahrscheinlichkeit des Erhalts einer Niederlassungsbewilligung in erster Linie die Staatsangehörigkeit einer Person massgebend (hinzu kommen weitere Erklärungsfaktoren wie die Beurteilung des Integrationsstands einer Person, der Umstand, ob jemand mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist, usw.).
Personen aus EU28- und EFTA-Staaten weisen die höchste Wahrscheinlichkeit auf, eine C-Bewilligung zu erhalten, unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland geboren wurden. Für in der Schweiz Geborene beträgt der Anteil 25%. Für im Ausland Geborene liegt dieser Wert noch höher (29%). Personen aus den anderen europäischen oder aus nicht-europäischen Ländern verzeichnen einen um 2,8- bis 4,5-mal niedrigeren Anteil (von 6% bis 10%). Grund dafür sind die für Personen aus Drittstaaten geltenden strengeren Voraussetzungen für den Erhalt einer C-Bewilligung. Im Allgemeinen ist die Wartezeit länger (mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz).
Im Vergleich zum Schweizer Mittel von 20% ist der Anteil der Personen, die eine C-Bewilligung erhalten, im Kanton Tessin rund 15 Prozentpunkte höher, in den Kantonen Uri, Obwalden, Glarus und Graubünden dagegen um mindestens zehn Prozentpunkte tiefer.
Die Betrachtung der Ergebnisse nach Geburtsort offenbart Unterschiede bezüglich der Wahrscheinlichkeit, eine C-Bewilligung zu erhalten. Im Ausland geborene Personen weisen in der Mehrzahl der Kantone, wie auch gesamtschweizerisch, höhere Werte auf als in der Schweiz geborene Personen. Am grössten ist der geburtsortspezifische Unterschied im Kanton Freiburg: Von den im Ausland geborenen Personen mit einer B-Bewilligung erlangen 26% eine Niederlassungsbewilligung, während dieser Anteil bei den in der Schweiz geborenen Personen 12% beträgt. Demgegenüber haben in den Kantonen Schwyz, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Thurgau mehr in der Schweiz geborene Personen eine Niederlassungsbewilligung erhalten.
Tabellen
Definitionen
Nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) kann die Niederlassungsbewilligung grundsätzlich frühestens nach einem rechtmässigen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren erteilt werden (nähere Einzelheiten sind dem Artikel 34 des AIG zu entnehmen). Für die Konstruktion des Indikators wurden allerdings die Personen berücksichtigt, die am 31.12. des Jahres vor dem Beobachtungsjahr seit mindestens vier Jahren über eine Aufenthaltsbewilligung verfügten, da die Aufenthaltsdauer im Laufe des Beobachtungsjahres fünf Jahre erreichen kann.
Die Quote berechnet sich wie folgt: Anteil der Personen, die am 31.12. des Vorjahres seit mindestens vier Jahren über eine B-Bewilligung verfügten und im Jahr X neu eine C-Bewilligung erhielten, an allen Personen, die am 31.12. des Vorjahres seit mindestens vier Jahren über eine B-Bewilligung verfügten.
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