Quote der Beschuldigten nach ausgewählten Straftaten

Tabellen

Definitionen

Als beschuldigte Person gilt die Person, die in einer Strafanzeige, einem Strafantrag oder von einer Strafbehörde in einer Verfahrenshandlung einer Straftat verdächtigt, beschuldigt oder angeklagt wird. Bis zur Verurteilung der beschuldigten Person gilt jedoch die Unschuldsvermutung.

Die ausgewählten Straftaten sind:

- schwere Körperverletzung (Definition gem. Art. 122 StGB): wer vorsätzlich einen Menschen lebensgefährlich verletzt, wer vorsätzlich den Körper, ein wichtiges Organ oder Glied eines Menschen verstümmelt oder ein wichtiges Organ oder Glied unbrauchbar macht, einen Menschen bleibend arbeitsunfähig, gebrechlich oder geisteskrank macht, das Gesicht eines Menschen arg und bleibend entstellt, wer vorsätzlich eine andere schwere Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen verursacht.
- einfache Körperverletzung (Definition gem. Art. 123 StGB): wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt.
- Diebstahl (Definition gem. Art. 139 StGB): unrechtmässige Bereicherung durch Aneignung einer fremden Sache.
- Raub (Definition gem. Art. 140 StGB): mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem der bzw. die Betroffene zum Widerstand unfähig gemacht wurde, einen Diebstahl begehen.

Die Problematik der Quote der Beschuldigten ergibt sich aus einem mehrfachen Dunkelfeld:

- die Dunkelziffer nicht angezeigter Straftaten
- die Dunkelziffer nicht aufgeklärter Straftaten

Die Quote der Beschuldigten kann daher nicht die tatsächliche, sondern allenfalls die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung einzelner Teilgruppen wiedergeben.

Berechnungsmethode:

Die Quote der Beschuldigten entspricht der Zahl der in den letzten fünf Jahren für die ausgewählten Straftaten identifizierten 18- bis 34-jährigen Männer, bezogen auf 1000 Einwohner der entsprechenden mittleren ständigen Wohnbevölkerung ohne Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten (arithmetisches Mittel der Bevölkerung der Fünfjahresperiode). Sie stellen die Bevölkerungsgruppe mit der grössten Wahrscheinlichkeit für ein rechtswidriges Verhalten dar.

Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) werden die sich seit mindestens einem Jahr in der Schweiz aufhaltenden Personen im Asylprozess in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht zur Wohnbevölkerung gezählt. Die PKS weist sie aufgrund fehlender Angaben über die Anwesenheitsdauer weiterhin dem Asylbereich zu.

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68 Indikatoren beschreiben die aktuelle Lage und die Entwicklung der Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bzw. der Ausländerinnen und Ausländer in 11 gesellschaftlichen Lebensbereichen.

Schlüsselindikatoren

34 Schlüsselindikatoren dokumentieren in kondensierter Form die erreichten Fortschritte auf dem Integrationsweg und den Stand der Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund oder andernfalls der Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit, kombiniert mit dem Geburtsort, sofern diese Variable verfügbar ist.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und Migration
Espace de l'Europe 10

CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/integrationindikatoren/indikatoren/beschuldigte-straftaten.html