Eine überdurchschnittlich hohe Quote der Beschuldigten für eine Auswahl von Straftaten in einer Teilgruppe der ständigen Wohnbevölkerung ist ein möglicher Hinweis auf eine mangelnde gesellschaftliche Integration. Die Auswahl der Straftaten wurde aufgrund folgender Kriterien getroffen:
- Zusammenhang mit den sozialen Verhältnissen der beschuldigten Person (z.B. Diebstahl);
- Zusammenhang mit den Möglichkeiten und Hindernissen bezüglich der Zukunftsaussichten und des Identitätsaufbaus der beschuldigten Person in der Gesellschaft, in der sie lebt (Reaktion durch Gewaltstraftaten wie z.B. Körperverletzung).
Straftaten, die in den Bereich der häuslichen Gewalt fallen, wurden von der vorliegenden Untersuchung ausgeschlossen, da sie eine spezielle Problematik darstellen. Um eine aus kriminologischer Sicht relevante Gruppe vergleichen zu können, konzentriert sich der vorliegende Indikator auf die Männer zwischen 18 und 34 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben. Zwischen dem Alter, dem Geschlecht und der Kriminalität besteht tatsächlich ein Zusammenhang.
Gemäss Kuhn stellt der junge Mann immer und überall das typische Beschuldigten-Profil dar: Er wird höchstwahrscheinlich Straftaten begehen, um sich als «Reaktion auf seine wenig strukturierte soziale Position» zu profilieren (Manifestierung seiner Existenz). Sobald eine soziale Identität einmal feststeht, nimmt die Kriminalität ab. Oder anders gesagt: Sie geht im fortgeschrittenen Alter zurück [André Kuhn, Sind wir alle kriminell? Kleine Einführung in die Kriminologie, Charmey : Les Ed. de l'Hèbe, 2012].
Einschränkung: Die Nationalität ist kein kriminogener Faktor, es sei denn, die Person stammt aus einem Kriegsland. Nebst dem Geschlecht und dem Alter stehen in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) keine weiteren sozioökonomischen Daten zur Verfügung, die eine Beurteilung der Kausalität ermöglichen würden. Erfasst sind ausschliesslich die Beschuldigten, deren Straftaten von der Polizei aufgeklärt wurden.