Dieser von der EU empfohlene Indikator misst das Risiko der sozialen Ausgrenzung und die Bedeutung der Ungleichheit der Einkommen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Eine höhere Armutsgefährdungsquote in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe weist darauf hin, dass in dieser Gruppe in verschiedenen gesellschaftlichen Lebensbereichen nicht dieselben Teilhabechancen bestehen wie beim Rest der Bevölkerung.
Im Jahr 2018 lag die Armutsgefährdungsquote bei den Personen mit Migrationshintergrund der ersten Generation (20%) signifikant höher als bei jenen ohne Migrationshintergrund (10%). Der Unterschied zwischen der zweiten oder höheren Generation (14%) und den Personen ohne Migrationshintergrund ist nicht signifikant.
Zwischen 2014 und 2018 ist die Armutsgefährdungsquote der ersten Generation angestiegen (+3,8 Prozentpunkte). Hingegen hat sich die Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund sowie der zweiten oder höheren Generation nicht signifikant verändert.
Die Armutsgefährdungsquote ist in allen schweizerischen Grossregionen bei den Personen mit Migrationshintergrund höher als bei denjenigen ohne Migrationshintergrund. Statistisch signifikant ist der Unterschied in der Genferseeregion (20% gegenüber 10%), im Espace Mittelland (23% gegenüber 13%), in der Nordwestschweiz (20% gegenüber 8%) und in der Ostschweiz (17% gegenüber 11%).
Tabellen
Definitionen
Als armutsgefährdet gelten Personen in Haushalten mit einem Einkommen (ohne Vermögen), das deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau im betreffenden Land liegt. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet: Ob eine Person als armutsgefährdet gilt, hängt also nicht allein von ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation ab, sondern auch von der wirtschaftlichen Situation der übrigen Personen im betrachteten Land. Die Armutsgefährdungsschwelle ist eine relative Grösse, die in Bezug auf das verfügbare Median-Äquivalenzeinkommen definiert wird. Sie wird im Allgemeinen bei 60% (Ansatz der Europäischen Union) oder bei 50% (Ansatz der OECD) des verfügbaren Median-Äquivalenzeinkommens angesetzt. Die Armutsgefährdungsquote wird für die Gesamtbevölkerung ohne Alterslimite berechnet. Armutsgefährdet zu sein bedeutet demnach, ein deutlich tieferes Einkommen als die Gesamtbevölkerung zu haben, was die Gefahr eines sozialen Ausschlusses birgt. Wenn ein Haushalt aus mehreren erwachsenen Personen mit unterschiedlichem Migrationsstatus besteht, wird der gleiche, für den gesamten Haushalt berechnete Wert sowohl bei den Personen mit als auch bei jenen ohne Migrationshintergrund verwendet.
In der Schweiz liegt im Jahr 2018 die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt bei 2495 Franken pro Monat. Als armutsgefährdet gilt somit eine Person mit einem verfügbaren Einkommen von weniger als 2495 Franken pro Monat. Für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren liegt dieser Wert bei 5240 Franken pro Monat. Die Armutsgefährdungsschwelle ist nicht identisch mit der vom BFS auf der Grundlage der schweizerischen Normen für Sozialhilfe berechneten absoluten Armutsschwelle.
Methodologie
Infolge des neuen Stichprobenrahmens und der Verbesserung des Gewichtungsmodells sind die Resultate ab 2014 nicht mehr direkt mit den Resultaten der Vorjahre vergleichbar (Bruch in der Zeitreihe). Mehr dazu im unten stehenden Dokument.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz