Obwohl in vielen Fällen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine bezahlte Arbeit wirksam vor Armut schützt, können auch Erwerbstätige von Armut betroffen sein. Der Grund für die Armut von Erwerbstätigen kann genauer analysiert werden, indem die Armutsquote nach sozioprofessionellen Merkmalen betrachtet wird.
Bemerkung: Die Tabellen wurden mit den neuesten Daten aktualisiert. Die Grafiken und Texte werden demnächst aktualisiert.
Im Jahr 2019 betrug die Armutsquote der Erwerbstätigen in der Schweiz 4%. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation wies eine höhere Quote auf als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (weniger als 7% gegenüber 3%). Die Armutsquote der Erwerbstätigen der zweiten oder höheren Generation war jener der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ähnlich (2%).
Zwischen 2014 und 2019 hat sich die Armutsquote der Erwerbstätigen der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund nicht signifikant verändert. In der Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten ist sie seit 2014 um 2,5 Prozentpunkte gestiegen. Die zweite und höhere Generation verzeichnet einen Rückgang der Quote zwischen 2014 und 2016, gefolgt von einem Wiederanstieg auf 2%-3%. Insgesamt sind 2019 die Unterschiede zwischen der ersten und zweiten oder höheren Generation grösser als im Jahr 2014.
In den meisten Grossregionen unterscheiden sich die Armutsquoten der erwerbstätigen Personen mit oder ohne Migrationshintergrund nicht signifikant voneinander. In der Genferseeregion war die Armutsquote der Erwerbstätigen in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2019 deutlich höher als in der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, in der Region Ostschweiz war es umgekehrt.
Tabellen
Definitionen
Erwerbstätigkeit gilt in westlichen Gesellschaften als das wirksamste Mittel zur Vermeidung von Armut. Die Armutsquote der Erwerbstätigen gibt an, welcher Anteil der Bevölkerung trotz Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Armut betroffen ist.
Die Armutsquote der Erwerbstätigen wird berechnet als Prozentsatz der erwerbstätigen Personen ab 18 Jahren, die in einem armen Haushalt leben, verglichen mit allen erwerbstätigen Personen ab 18 Jahren. Eine Person gilt für diesen Indikator als erwerbstätig, wenn sie während mehr als der Hälfte der Einkommensreferenzperiode angestellt oder selbstständig erwerbend war. Ein Haushalt gilt als arm, wenn das verfügbare Haushaltseinkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt (vgl. die diesbezüglichen Informationen beim Indikator „Armutsquote“). Wenn ein Haushalt aus mehreren erwachsenen Personen mit unterschiedlichem Migrationsstatus besteht, wird der gleiche, für den gesamten Haushalt berechnete Wert sowohl bei den Personen mit als auch bei jenen ohne Migrationshintergrund verwendet.
Methodologie
Infolge des neuen Stichprobenrahmens und der Verbesserung des Gewichtungsmodells sind die Resultate ab 2014 nicht mehr direkt mit den Resultaten der Vorjahre vergleichbar (Bruch in der Zeitreihe). Mehr dazu im unten stehenden Dokument.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz