Quote der Geschädigten nach ausgewählten Straftaten

Tabellen

Definitionen

Als geschädigt wird jede natürliche Person bezeichnet, die aufgrund einer rechtswidrigen Handlung einen Angriff auf ihre physische, psychische, soziale oder wirtschaftliche Integrität erleiden musste.

Die Problematik der Quote der Geschädigten ergibt sich aus einem mehrfachen Dunkelfeld:

- die Dunkelziffer nicht angezeigter Straftaten;
- die Dunkelziffer nicht aufgeklärter Straftaten.

Die Quote kann daher nicht die tatsächliche, sondern nur die von der Polizei registrierte Quote der Geschädigten einzelner Teilgruppen wiedergeben.

Die ausgewählten Straftaten sind:

- einfache Körperverletzung (Definition gem. Art. 123 StGB): wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt.
- Drohung (Definition gem. Art. 180 StGB): wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt.
- Nötigung (Definition gem. Art. 181 StGB): wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Berechnungsmethode:

Die Quote der Geschädigten entspricht der Zahl der in den letzten fünf Jahren für die ausgewählten Straftaten registrierten Opfer, bezogen auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner der entsprechenden mittleren ständigen Wohnbevölkerung ohne Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten (arithmetisches Mittel der Bevölkerung der Fünfjahresperiode).

Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) werden die sich seit mindestens einem Jahr in der Schweiz aufhaltenden Personen im Asylprozess in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht zur Wohnbevölkerung gezählt. Die PKS weist sie aufgrund fehlender Angaben über die Anwesenheitsdauer weiterhin dem Asylbereich zu.

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68 Indikatoren beschreiben die aktuelle Lage und die Entwicklung der Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bzw. der Ausländerinnen und Ausländer in 11 gesellschaftlichen Lebensbereichen.

Schlüsselindikatoren

34 Schlüsselindikatoren dokumentieren in kondensierter Form die erreichten Fortschritte auf dem Integrationsweg und den Stand der Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund oder andernfalls der Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit, kombiniert mit dem Geburtsort, sofern diese Variable verfügbar ist.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und Migration
Espace de l'Europe 10

CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/integrationindikatoren/alle-indikatoren/rassismus-diskriminierung/geschaedigte-straftaten.html