Wahrscheinlichkeit, eine C-Bewilligung zu erhalten

Vollständiger Name des Indikators: Wahrscheinlichkeit, eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten

Tabellen

Definitionen

Nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) kann die Niederlassungsbewilligung grundsätzlich frühestens nach einem rechtmässigen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren erteilt werden (nähere Einzelheiten sind dem Artikel 34 des AIG zu entnehmen). Dieser Indikator bezieht sich allerdings auf Personen, die am 31.12. des Jahres vor dem Beobachtungsjahr seit mindestens vier Jahren über eine Aufenthaltsbewilligung verfügten (Nenner), da die Aufenthaltsdauer im Laufe des Beobachtungsjahres fünf Jahre erreichen kann.

Die Quote berechnet sich wie folgt: Anteil der Personen, die am 31.12. des Vorjahres seit mindestens vier Jahren über eine B-Bewilligung verfügten und im Jahr X neu eine C-Bewilligung erhielten, an allen Personen, die am 31.12. des Vorjahres seit mindestens vier Jahren über eine B-Bewilligung verfügten.

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68 Indikatoren beschreiben die aktuelle Lage und die Entwicklung der Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bzw. der Ausländerinnen und Ausländer in 11 gesellschaftlichen Lebensbereichen.

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34 Schlüsselindikatoren dokumentieren in kondensierter Form die erreichten Fortschritte auf dem Integrationsweg und den Stand der Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund oder andernfalls der Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit, kombiniert mit dem Geburtsort, sofern diese Variable verfügbar ist.

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Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und Migration
Espace de l'Europe 10

CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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