Vollständiger Name des Indikators: Wahrscheinlichkeit, eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten
Die Niederlassungsbewilligung gewährt den Ausländerinnen und Ausländern weitreichende Mobilität im Arbeitsmarkt, erhöht dadurch ihre Chancengleichheit im Vergleich zu den Einheimischen und bietet ein hohes Mass an Aufenthaltssicherheit. Ein langfristig gesichertes Aufenthaltsrecht ist in der Regel Voraussetzung für einen erfolgreichen Integrationsprozess (sowie auch ein Ergebnis tatsächlicher Integration).
Der Anteil der Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis), die im Jahr 2020 eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erhielten, lag bei 18%. Dieser Anteil war bei den in der Schweiz geborenen Personen tiefer (14%) als bei den im Ausland geborenen Personen (19%).
Bei den Personen, die seit mindestens vier Jahren eine B-Bewilligung besitzen, sank der Anteil derjenigen Personen, die eine C-Bewilligung erhielten, zwischen 2012 und 2020 um 14,9 Prozentpunkte. Die Abnahme ist bei den im Ausland geborenen Personen grösser als bei den in der Schweiz geborenen Personen (-15,6 Prozentpunkte gegenüber -5,7 Prozentpunkte). Letztere weisen jedoch weiterhin den niedrigsten Anteil der beiden betrachteten Bevölkerungsgruppen auf.
Personen aus EU27- und EFTA-Staaten weisen die höchste Wahrscheinlichkeit auf, eine C-Bewilligung zu erhalten, unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland geboren wurden. Für in der Schweiz Geborene beträgt der Anteil 22%. Für im Ausland Geborene liegt dieser Wert noch höher (27%).
Personen aus den anderen europäischen oder aus nicht-europäischen Ländern verzeichnen einen um 2- bis 4-mal niedrigeren Anteil (zwischen 6% und 11%). Grund dafür sind die für Personen aus Drittstaaten geltenden strengeren Voraussetzungen für den Erhalt einer C-Bewilligung. Beispielsweise müssen sie in der Regel schon länger in der Schweiz gewohnt haben, bevor sie eine Niederlassungsbewilligung beantragen können.
Der Kanton Neuenburg weist mit 28% die höchste Wahrscheinlichkeit, eine C-Bewilligung zu erhalten, auf. Im Gegensatz dazu weisen die Kantone Obwalden und Glarus die niedrigsten Quoten auf (6% bzw. 5%).
Der Unterschied nach Geburtsort ist im Kanton Neuenburg am grössten: 28% der im Ausland geborenen Personen haben eine C-Bewilligung erhalten, während es bei den in der Schweiz geborenen Personen nur 18% sind.
Tabellen
Definitionen
Nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) kann die Niederlassungsbewilligung grundsätzlich frühestens nach einem rechtmässigen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren erteilt werden (nähere Einzelheiten sind dem Artikel 34 des AIG zu entnehmen). Dieser Indikator bezieht sich allerdings auf Personen, die am 31.12. des Jahres vor dem Beobachtungsjahr seit mindestens vier Jahren über eine Aufenthaltsbewilligung verfügten (Nenner), da die Aufenthaltsdauer im Laufe des Beobachtungsjahres fünf Jahre erreichen kann.
Die Quote berechnet sich wie folgt: Anteil der Personen, die am 31.12. des Vorjahres seit mindestens vier Jahren über eine B-Bewilligung verfügten und im Jahr X neu eine C-Bewilligung erhielten, an allen Personen, die am 31.12. des Vorjahres seit mindestens vier Jahren über eine B-Bewilligung verfügten.
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