Der Indikator zeigt die Verteilung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach den verschiedenen Haushaltstypen mit Kind(ern) oder ohne Kinder und weist dabei auf Unterschiede gegenüber der Aufnahmegesellschaft in den Formen des Zusammenlebens hin.
In der Zeitspanne von 2017 bis 2019 gab es in der Schweiz über 3,7 Millionen Privathaushalte. Davon hatten 30% einen Migrationshintergrund (mehr als 1 Million) und 12% waren gemischte Haushalte mit bzw. ohne Migrationshintergrund.
Die ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren lebt unabhängig von ihrem Migrationsstatus mehrheitlich in „Paarhaushalten mit Kind(ern)“. 37% der Personen ohne Migrationshintergrund leben in solchen Haushalten. Bei den Personen mit Migrationshintergrund der ersten bzw. zweiten oder höheren Generation ist dieser Anteil noch höher (44% bzw. 57%).
Ein Drittel der Personen ohne Migrationshintergrund lebt in einem „Paarhaushalt ohne Kinder“. Bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund der zweiten oder höheren Generation ist dies nur etwa halb so häufig der Fall.
10% der Bevölkerung mit Migrationshintergrund der zweiten oder höheren Generation leben in einem Haushaltstyp „Einelternhaushalte mit Kind(ern)“. 6% der ersten Generation und 7% der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund leben in diesem Haushaltstyp. Der Anteil der Personen, die einem „Nichtfamilienhaushalt mit mehreren Personen“ angehören, variiert kaum zwischen Haushalten mit unterschiedlichem Migrationsstatus.
Nur 4% der Gesamtbevölkerung leben in einem „anderen Haushaltstyp“. Bei der Bevölkerung der ersten Generation kommt dieser Haushaltstyp verhältnismässig häufig vor.
Unter den Einpersonenhaushalten sind die Anteile der verschiedenen Migrationstatus relativ ähnlich; sie variieren zwischen 13% (zweite oder höhere Generation) und 20% (Bevölkerung ohne Migrationshintergrund).
Fast die Hälfte der Kinder im Alter von 0 bis 24 Jahren lebt in einem Haushalt ohne Migrationshintergrund. Etwas mehr als ein Drittel lebt in Haushalten mit Migrationshintergrund und die restlichen 17% in gemischten Haushalten mit bzw. ohne Migrationshintergrund.
Der Anteil der Kinder, die einem Haushalt mit Migrationshintergrund oder einem gemischten Haushalt mit bzw. ohne Migrationshintergrund angehören, nimmt mit höherem Alter ab. In der Altersklasse der 0- bis 6-Jährigen lebt die Mehrheit der Kinder in einem Haushalt mit Migrationshintergrund oder in einem gemischten Haushalt mit bzw. ohne einen solchen (58%).
Proportional leben fast ebenso viele Kinder in Ehepaarhaushalten mit Migrationshintergrund wie in solchen ohne Migrationshintergrund (rund 80%); dieser Anteil erreicht nahezu 85% bei den gemischten Haushalten mit bzw. ohne Migrationshintergrund.
Der Anteil der Kinder in Konsensualpaarhaushalten ist in Haushalten ohne Migrationshintergrund leicht höher (8%) als in Haushalten mit Migrationshintergrund (6%). Bei den gemischten Haushalten mit bzw. ohne Migrationshintergrund ist der Anteil der in Konsensualpaarhaushalten lebenden Kinder deutlich höher (11%).
Kinder, die in Haushalten mit Migrationshintergrund oder in gemischten Haushalten mit bzw. ohne Migrationshintergrund leben, gehören häufiger Mehrfamilienhaushalten an als Kinder in Haushalten ohne Migrationshintergrund; die Anteile liegen aber in jedem Fall unter 5%.
16% bzw. 15% der Kinder in Haushalten ohne bzw. mit Migrationshintergrund wachsen mit alleinlebenden Müttern oder Vätern auf.
Unabhängig vom Migrationsstatus des Haushalts leben in den Haushalten mit Kind(ern) meistens zwei Kinder. In den Haushalten ohne Migrationshintergrund finden sich am wenigsten Einzelkinder (21% gegenüber 24% in gemischten Haushalten mit bzw. ohne Migrationshintergrund und 25% in Haushalten mit Migrationshintergrund). In 31% der Haushalte mit Migrationshintergrund mit Kind(ern) leben drei oder mehr Kinder. In den Haushalten ohne Migrationshintergrund beträgt dieser Anteil 30% und in den gemischten Haushalten mit/ohne Migrationshintergrund 27%.
Tabellen
Definitionen
Haushalt:
Gruppe von Personen, die in der Regel zusammenwohnen, d.h. sich eine gemeinsame Wohnung teilen. Die Haushalte werden nach Privathaushalten (die auch nur eine Person umfassen können) und nach Kollektivhaushalten unterschieden.
Privathaushalt:
Allein lebende Person oder eine Gruppe von Personen, die in der gleichen Wohnung leben. Privathaushalte werden nach Einpersonenhaushalten und nach Mehrpersonenhaushalten, die wiederum in Familien- oder Mehrfamilien- und Nichtfamilienhaushalte unterteilt sind, unterschieden.
Familienhaushalt:
Privathaushalt mit mindestens einem Familienkern, der aus einem (verheirateten oder unverheirateten) Paar mit oder ohne Kind(er) oder einem Elternteil mit Kind(ern) bestehen kann. Ein Familienhaushalt kann auch andere Personen beinhalten, die nicht zum/zu den Familienkern(en) gehören.
Kind:
Personen der ständigen Wohnbevölkerung unter 25 Jahren in Privathaushalten, die im Haushalt die Stellung eines Kindes haben.
Die Berechnung erfolgt aus zwei unterschiedlichen Perspektiven:
a) Perspektive der Haushalte: Haushaltstyp(en) / Gesamtzahl der Haushalte
b) Individuelle Perspektive: Anzahl Personen, die in Haushalten des Typs X leben / Gesamtzahl der Personen.
Der Migrationsstatus des Haushalts definiert sich wie folgt:
Der Haushalt hat keinen Migrationshintergrund, wenn weder der alleinerziehende Vater oder die alleinerziehende Mutter bzw. die beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. keine Person in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp im Ausland geboren sind bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Der Haushalt hat einen Migrationshintergrund, wenn der alleinerziehende Vater oder die alleinerziehende Mutter bzw. beide Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. alle Personen in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp im Ausland geboren sind bzw. eine ausländische Staaatsangehörigkeit besitzen. Ein gemischter Haushalt mit/ohne Migrationshintergrund liegt vor, wenn einer der beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. mindestens eine Person in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp im Ausland geboren sind bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, die übrigen Haushaltsmitglieder jedoch nicht.
Die Staatsangehörigkeit des Haushalts definiert sich wie folgt:
Der Haushalt ist schweizerischer Nationalität, wenn der alleinstehende Vater oder die alleinstehende Mutter bzw. die beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. alle Personen in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen. Der Haushalt ist ausländischer Nationalität, wenn der alleinstehende Vater oder die alleinstehende Mutter bzw. die beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. alle Personen in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Ein gemischt-nationaler Haushalt (Schweiz/Ausland) liegt vor, wenn einer der beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. mindestens eine Person in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp eine ausländische und die übrigen Haushaltsmitglieder die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz