Vollständiger Name des Indikators: Übereinstimmung zwischen dem Bildungsniveau und der ausgeübten Tätigkeit
Dieser von der EU empfohlene Indikator gibt Aufschluss über die Divergenzen zwischen dem Bildungsniveau und dem für die Arbeitsstelle verlangten Anforderungsniveau. Er zeigt, wie eine im Herkunfts- oder Aufnahmeland abgeschlossene Ausbildung auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt anerkannt und verwertet wird.
Bemerkung: Die Tabellen wurden mit den neuesten Daten aktualisiert. Die Grafiken und Texte werden demnächst aktualisiert.
In der Schweiz übten 2020 15% der Arbeitnehmenden mit einem Tertiärabschluss einen Beruf aus, für den sie überqualifiziert sind. Bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund betrug dieser Anteil 12%, bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation lag er bei 19% und bei der zweiten oder höheren Generation belief er sich auf 12%. Der Unterschied zwischen der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund und der zweiten oder höhere Generation ist nicht signifikant. Folglich ist die erste Generation signifikant häufiger von einer beruflichen Überqualifikation betroffen.
Im Jahr 2020 war der Anteil der Arbeitnehmenden mit einem Tertiärabschluss, die einen Beruf ausüben, für den sie überqualifiziert sind, nicht signifikant höher als 2012, unabhängig von Migrationsstatus.
Im Espace Mittelland, in der Nordwestschweiz und im Tessin verzeichnet die Bevölkerung mit Migrationshintergrund signifikant höhere Überqualifizierungsquoten als diejenige ohne Migrationshintergrund. Im Espace Mittelland und im Tessin ist der relative Unterschied nach Migrationsstatus am grössten (Unterschied von 12,6 Prozentpunkten).
Tabellen
Definitionen
Die Überqualifikation wird auf der Grundlage der beruflichen Stellung, der Anzahl unterstellter Mitarbeitenden, der Ausbildung und der sozioprofessionellen Kategorie geschätzt. Daraus ergeben sich zwei Gruppen von überqualifizierten Personen, die folgendermassen definiert werden:
1. Arbeitnehmende ohne Führungsfunktion mit abgeschlossener Hochschulausbildung, die einen Beruf ausüben, für den keine solche Ausbildung vorausgesetzt wird
2. Arbeitnehmende mit Führungsfunktion und abgeschlossener Hochschulausbildung, denen eine Person unterstellt ist a) und die einen Beruf ausüben, für den keine solche Ausbildung vorausgesetzt wird
a) Es wird davon ausgegangen, dass Arbeitnehmende mit Kaderfunktion, denen mehr als eine Person unterstellt ist, nicht überqualifiziert sein können.
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Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz