Bezüglich der Verwendung dieses Bereichs in einem Indikatorensystem zur Integration besteht Einigkeit: Der Arbeitsmarkt ist ein zentraler Integrationsmotor. Der Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt in der Regel den selbstständigen Erwerb des Lebensunterhalts. Die durch eigene Erwerbstätigkeit erwirtschafteten Ressourcen sind wiederum bestimmend für die Partizipation in anderen Lebensbereichen (Zugang zu ökonomischen Ressourcen und Positionen). Die aktive Teilhabe am Erwerbsprozess kann somit als wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration angesehen werden.
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Übereinstimmung Bildungsniveau und ausgeübte Tätigkeit
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Quote der Arbeitnehmenden mit Führungsfunktion
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Erwerbslosenquote gemäss ILO
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Erwerbsquote der 15- bis 64-Jährigen
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Anteil niedrige Löhne
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Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Arbeit auf Abruf
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Verteilung nach Beruf
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Quote der Selbstständigerwerbenden mit Angestellten
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Rechtliche Einschränkungen bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt