Integration

Für die Integrationsmessung angepasster Migrationsstatus 

Zur Messung der Integration wird die Typologie der Bevölkerung nach Migrationsstatus leicht angepasst: Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (inkl. Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation). Sie umfasst auch die eingebürgerten Schweizerinnen und Schweizer der ersten Generation, jene der zweiten Generation mit mindestens einem im Ausland geborenen Elternteil sowie die gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer, deren Eltern beide im Ausland geboren wurden.

Im Jahr 2022 hatten 40% der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz ab 15 Jahren einen Migrationshintergrund. Davon gehörten 32% zur ersten und 8% zur zweiten oder höheren Generation. Für diese Bevölkerungsgruppen soll die gesellschaftliche Integration in der Schweiz gemessen werden.

Ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren nach zur Integrationsmessung angepasstem Migrationsstatus, 2022
  In Tausend In %
Total

7389

100,0

Bevölkerung ohne Migrationshintergrund

4339

58,7

Bevölkerung mit Migrationshintergrund1

2958

40,0

  1. Generation

2342

31,7

  2. oder höhere Generation

616

8,3

Personen, deren Migrationsstatus nicht bestimmt werden kann

93

1,3

1) inkl. ausländische Staatsangehörige der 3. oder höheren Generation Quelle: BFS – Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

Zwei weitere Bevölkerungstypologien

Der Migrationsstatus der ständigen Wohnbevölkerung kann in einigen zur Integrationsmessung verwendeten statistischen Datenquellen nicht bestimmt werden, da die dafür notwendigen Variablen nicht verfügbar sind. In solchen Fällen sind folgende Typologien zu verwenden:

– Typologie nach Geburtsort

– Typologie nach Staatsangehörigkeit

31% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz im Jahr 2022 sind im Ausland geboren, 26% sind ausländische Staatsangehörige. Diese beiden Anteile liegen somit unter dem Anteil der Personen mit Migrationshintergrund (40%).

Indikatorensystem Integration

Das BFS stellt ein Indikatorensystem zur Messung der Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zur Verfügung. Es umfasst rund vierzig Indikatoren, die acht Lebensbereichen zugeordnet sind. Mit diesem Indikatorensystem lässt sich die Situation der Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten, zweiten oder höheren Generation im Zeitverlauf mit jener der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund vergleichen.

Die Typologie der Bevölkerung nach Migrationsstatus ist zur Beobachtung des Integrationsprozesses sinnvoll und wird dafür auch von Eurostat empfohlen. Der Migrationsstatus allein kann die Unterschiede zwischen den Bevölkerungsgruppen aber nicht vollständig erklären. Weitere Variablen wie Geschlecht, Alter, Bildungsniveau usw. spielen ebenfalls eine Rolle.

Das Indikatorensystem ist unter dem Link Integrationsindikatoren verfügbar.

Weiterführende Informationen

Publikationen

Definitionen

Die Schweiz betreibt eine aktive Politik zur Förderung der Integration und des Zusammenlebens in der Bevölkerung. So soll die Integration gemäss dem Artikel 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben.

Nach Artikel 53 AIG werden mit der Integrationsförderung folgende Ziele verfolgt:

  • Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit und die Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am öffentlichen Leben;
  • Förderung insbesondere des Erwerbs von Sprachkompetenzen und anderen Grundkompetenzen, des beruflichen Fortkommens und der Gesundheitsvorsorge bei den Ausländerinnen und Ausländern;
  • Unterstützung der Bestrebungen, die das gegenseitige Verständnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung sowie deren Zusammenleben erleichtern

Während sich das Gesetz auf das rechtliche Kriterium der Staatsangehörigkeit beruft, spielen bei der Integration in die Gesellschaft auch andere Realitäten und Kategorien eine Rolle. Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts garantiert zwar die rechtliche Gleichstellung, aber nicht unbedingt die Chancengleichheit.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und Migration
Espace de l'Europe 10

CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/integration.html