Erwerb des Schweizer Bürgerrechts

Unter Erwerb des Schweizer Bürgerrechts versteht man, dass eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit den Schweizer Pass erhält. Diese Person wird fortan in den Statistiken zur Bevölkerung schweizerischer Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Es werden fünf Arten des Erwerbs des Schweizer Bürgerrechts unterschieden:

  1. ordentliche Einbürgerung
  2. erleichterte Einbürgerung
  3. Wiedereinbürgerung
  4. Feststellung des Schweizer Bürgerrechts
  5. Adoption eines unmündigen Kindes
Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, in Tausend
  2020 2021 2022
Total 34.1 37.0 41.5

   Männer

16.5 17.7 19.6

   Frauen

17.6 19.3 21.8
Davon aus:      

   Europa

28.1 30.7 34.5

   EU/EFTA-Staaten

19.5 21.9 24.8

   Afrika

2.1 2.1 2.4

   Amerika

1.5 1.6 1.7

   Asien

2.4 2.5 2.7
Davon durch:      

   Ordentliche Einbürgerung

28.3 30.2 35.3

   Erleichterte Einbürgerung

5.8 6.7 6.0
Quelle: BFS – STATPOP

Die Änderungen des Bürgerrechtsgesetzes (1978, 1992) haben die jährliche Anzahl der Personen, die das Schweizer Bürgerrecht erworben haben, wesentlich beeinflusst. Die Zunahme ist in erster Linie auf die seit Langem in der Schweiz lebenden, hier aufgewachsenen oder mit einer Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit verheirateten Ausländerinnen und Ausländer zurückzuführen.

Tabellen

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Daten

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Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und Migration
Espace de l'Europe 10

CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/buergerschaft/erwerb-buergerrecht.html