Unter Erwerb des Schweizer Bürgerrechts versteht man, dass eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit den Schweizer Pass erhält. Diese Person wird fortan in den Statistiken zur Bevölkerung schweizerischer Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Es werden fünf Arten des Erwerbs des Schweizer Bürgerrechts unterschieden:
- ordentliche Einbürgerung
- erleichterte Einbürgerung
- Wiedereinbürgerung
- Feststellung des Schweizer Bürgerrechts
- Adoption eines unmündigen Kindes