2021 hatten 19% der ständigen schweizerischen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren eine Doppelbürgerschaft (schweizerische und ausländische Staatsangehörigkeit). Davon erwarben 65% die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, die übrigen 35% erhielten sie bei der Geburt.
In Kombination mit der schweizerischen kommt als zweite Staatsangehörigkeit die italienische am häufigsten vor (23%), gefolgt von der französischen (11%) und der deutschen (9%).
In den zehn am stärksten vertretenen Gruppen von Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern wurde das Schweizer Bürgerrecht fast immer häufiger durch Einbürgerung als bei der Geburt erlangt. Besonders ausgeprägt zeigt sich dies bei den Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern, die als zweite Staatsangehörigkeit die kosovarische und bosnische haben. Mehr als 90% von ihnen erhielten die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung. Bei den Personen mit zusätzlicher italienischer, französischer oder britischer Staatsangehörigkeit ist das Verhältnis zwischen eingebürgerten und gebürtigen Schweizerinnen und Schweizern ausgeglichener (Unterschied von weniger als 20 Prozentpunkten). Einzig bei den schweizerisch-französischen Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern haben mehr Personen die Schweizer Staatsbürgerschaft bei der Geburt (57%) als durch Einbürgerung (43%) erhalten.
Die Anteile der Doppelbürgerinnen und Doppelbürger variieren je nach Kanton. Gesamtschweizerisch haben 19% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren neben der schweizerischen eine weitere Staatsangehörigkeit. In den Kantonen Zürich, Basel-Stadt, Tessin, Waadt und Neuenburg liegt dieser Anteil über 20%, in Genf ist er mit 48% am höchsten. Die Kantone mit den wenigsten Doppelbürgerschaften sind Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden sowie Appenzell Innerrhoden mit Anteilen von höchstens 10%.
Tabellen
Definitionen
Von Doppelbürgerschaft wird in der Regel gesprochen, wenn eine Person mindestens zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten hat. In dieser Analyse werden hingegen nur Personen berücksichtigt, die neben einem ausländischen auch das Schweizer Bürgerrecht besitzen. In der Schweizer Statistik zählen diese Personen zur Schweizer Bevölkerung, egal, ob sie gebürtige Schweizerinnen und Schweizer (mit einem schweizerischen und einem ausländischen Elternteil) oder eingebürgert sind.
Quellen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz