Eine Wanderung entspricht der Bewegung einer Person, mit der diese ihren Hauptwohnsitz von einer Herkunftsgemeinde in eine Zielgemeinde verlegt. Wanderungsbewegungen können die schweizerische wie auch die ausländische Bevölkerung betreffen. Von Binnenwanderung spricht man, wenn der Wohnortswechsel innerhalb des Landes erfolgt, wobei es sich um einen Zuzug in oder einen Wegzug aus einer Gemeinde oder einem Kanton handeln kann. Binnenwanderungen beinhalten:
- intrakantonale Wanderungen, d.h. Wanderungen zwischen zwei Gemeinden desselben Kantons;
- interkantonale Wanderungen, d.h. Wanderungen zwischen zwei Gemeinden verschiedener Kantone.