In der Schweiz wird für rund 60% der Kinder unter 13 Jahren familienergänzende Kinderbetreuung in Anspruch genommen. Etwas mehr als ein Drittel der Kinder (36%) besuchen eine Kindertagesstätte oder eine schulergänzende Betreuungseinrichtung, z.B. eine Tagesschule oder einen Hort. 28% werden von den Grosseltern betreut
Die familienergänzende Kinderbetreuung wird regional von den Haushalten sehr unterschiedlich genutzt, was unter anderem mit der Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten zusammenhängt.
In französischsprachigen Kantonen, städtischen Kantonen wie Basel-Stadt und Genf sowie Kantonen mit einer Grossstadt wie Zürich nehmen über 70% der Eltern familienergänzende Kinderbetreuung in Anspruch, hauptsächlich die institutionalisierten Formen, insbesondere die Kindertagesstätten und schulergänzenden Angebote. In eher ländlichen Kantonen der Deutschschweiz und im Tessin kommt mehrheitlich die nicht institutionalisierte Betreuung zum Zuge. Dabei greifen die Eltern vor allem auf die Grosseltern zurück.
Seit dem Jahr 2020 basieren die Ergebnisse zur Inanspruchnahme von familienergänzender Kinderbetreuung (Anteil der familienergänzend betreuten Kinder sowie Nutzung der verschiedenen Betreuungsformen) auf der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen, SILC. Die für das Jahr 2018 publizierten Daten stammen dagegen aus der Erhebung zu Familien und Generationen, EFG.
Aufgrund der unterschiedlichen thematischen Schwerpunkte der beiden Erhebungen, des abweichenden Erhebungszeitraums (SILC: Januar-Juni; EFG Februar-Dezember) sowie der Anwendung eines differenzierteren Gewichtungsmodells bei der Erhebung SILC (Berücksichtigung der Einkommensklasse des Haushalts sowie der Nationalitäten der Haushaltsmitglieder) weichen die Ergebnisse teilweise leicht voneinander ab und es ist nicht möglich, die Daten über die Zeit hinweg zu vergleichen.
Zudem handelt es sich bei beiden Quellen um Stichprobenerhebungen, bei denen nur ein Teil der ständigen Wohnbevölkerung befragt wird. Die Anteile sind daher mit einer gewissen Unsicherheit verbunden, ausgedrückt durch ein Vertrauensintervall, der bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden muss. Die Anteile aus SILC und EFG liegen meistens innerhalb dieser Vertrauensintervalle und es kann daher anhand der vorliegenden Daten nicht darauf geschlossen werden, dass sich die Inanspruchnahme von familienergänzender Kinderbetreuung aus SILC 2020 und 2021 signifikant von der aus der EFG 2018 unterscheidet.
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