Die Leerwohnungszählung orientiert über die Zahl und Entwicklung der leer stehenden und auf dem Markt angebotenen Wohnungen in der Schweiz am Stichtag 1. Juni. Anhand der Gesamtwohnungsbestände lässt sich die Leerwohnungsziffer errechnen.
Die Erhebung wird bei sämtlichen Gemeinden der Schweiz mit Stichtag 1. Juni durchgeführt.
Alle möblierten oder unmöblierten, bewohnbaren und am Stichtag (1. Juni) leer stehenden Wohnungen, die zur dauernden Miete (mindestens drei Monate) oder zum Kauf angeboten werden. Den Wohnungen gleich gestellt sind leer stehende zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser. Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens drei Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
- die am 1. Juni zwar vermietet oder verkauft, aber nicht belegt sind;
- Wohnungen, die sich in Abbruch- oder Umbauobjekten befinden, sowie Notwohnungen in Baracken;
- (Neu-)Wohnungen, die noch nicht fertig ausgebaut, d. h. am 1. Juni noch nicht bezugsbereit sind;
- aus bau- oder sanitätspolizeilichen Gründen gesperrte Wohnungen;
- (möblierte) Appartements, die in der Regel nicht zur Dauermiete (mindestens drei Monate) ausgeschrieben sind und für die häufig Serviceleistungen wie Reinigung usw. angeboten werden;
- Wohnungen, die einem beschränkten Personenkreis vorbehalten sind (Dienstwohnungen, Wohnungen für späteren Eigenbedarf usw.);
- Wohnungen, die mit Gewerbe- oder Geschäftslokalen eine räumliche Einheit bilden;
- Mansarden und separate Zimmer ohne eigene Küche oder Kochnische;
- Ferien- und Zweitwohnungen bzw. -häuser, die nicht zur Dauermiete (mindestens drei Monate) bzw. nicht zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Seit dem Jahr 1994 führt das Bundesamt für Statistik die Leerwohnungszählung getrennt nach den zwei Kategorien «zu vermieten» oder «zu verkaufen» durch. Seit diesem Zeitpunkt werden auch die möblierten Wohnungen, die zur Dauermiete (mindestens drei Monate) ausgeschrieben sind, mitgezählt.
Die LW-Ziffer zeigt den prozentualen Anteil der leer stehenden Wohnungen (Stichtag: 1. Juni) am Gesamtwohnungsbestand der registerbasierten Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) des Vorjahres.