Medienmitteilung

Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse für das Jahr 2023 Effektiv- und Mindestlöhne sind 2023 um durchschnittlich 2,5% bzw. 1,9% gestiegen

30.10.2023 - Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2023 eine nominale Erhöhung der Effektivlöhne um durchschnittlich 2,5% und der Mindestlöhne um durchschnittlich 1,9% beschlossen. Von der Effektivlohnerhöhung wurden 0,4% individuell und 2,1% kollektiv zugesichert. Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird. 

Im Rahmen der wichtigsten GAV, d. h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2023 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 2,5% vereinbart (2022: 0,8%; 2021: 0,4%; 2020: 0,9%; 2019: 1,1%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2023 (+2,2%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich leicht um 0,3% ansteigen. Von den Effektivlohnanpassungen sind etwas mehr als 655 000 Personen betroffen (2022: 551 000 Person; 2021: 589 000 Personen; 2020: 633 000 Personen; 2019: 613 000 Personen).

Durchschnittlicher Anstieg der Effektivlöhne um 2,5%

Das Effektivlohnwachstum betrug sowohl im Sekundärsektor als auch im Tertiärsektor 2,5%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 2,5%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Information und Kommunikation (+2,9%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+2,9%), Verarbeitendes Gewerbe (+2,8%), Verkehr und Lagerei (+2,6%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+2,5%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+2,4%), Baugewerbe (+2,4%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+2%) und Gesundheits- und Sozialwesen (+1,9%). 

Hauptsächlich generelle Lohnerhöhungen

Im Gegensatz zu den letzten beiden Jahren verteilte sich der durchschnittliche Anstieg der GAV-Löhne für 2023 (+2,5%) hauptsächlich auf kollektive Erhöhungen (+2,1%) und nur zu 0,4% auf individuelle Erhöhungen. Somit werden 86% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Sowohl im Sekundärsektor (93%) als auch im Tertiärsektor (80%) fielen die kollektiven Erhöhungen stärker aus. 

Durchschnittliche Erhöhung der Mindestlöhne um 1,9%

Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2023 um 1,9% angehoben (2022: 0,6%; 2021: 0,2%; 2020: 0,7%; 2019: 0,8%). Gut 1 832 000 Personen sind einem GAV unterstellt, der normative Bestimmungen über Mindestlöhne enthält und in dem Vereinbarungen über Mindestlöhne getroffen wurden.

Das Mindestlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 1,9% und im Tertiärsektor 1,8%. In den Wirtschaftsabschnitten fielen die Lohnanpassungen wie folgt aus: Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+3,7%), Nicht zuzuordnende Erbringungen (kaufmännische Angestellte und Verkaufspersonal) (+2,9%), Verarbeitendes Gewerbe (2,6%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+2,1%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+1,6%), Verkehr und Lagerei (+1,4%), Gesundheits- und Sozialwesen (+1,3%), Erbringung von sonstigen Dienstleistungen wie Wäscherei und chemische Reinigung, Kosmetik- und Frisörsalons (+1,2%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1,1%) und Baugewerbe (+1%).

Zusätzliche Informationen finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.


 

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Effektiv- und Mindestlöhne sind 2023 um durchschnittlich 2,5% bzw. 1,9% gestiegen
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https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/gesamtarbeitsvertraege-sozialpartnerschaft.assetdetail.27965908.html