Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz, ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder Legitimationskarte des EDA [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]), ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten sowie Personen im Asylprozess (Ausweis F, N oder S) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.
Statistische Quellen
Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)
Strukturerhebung (SE), die im Rahmen der Volkszählung durchgeführt wird:
ohne Diplomat/innen und internationale Funktionär/innen
Erwerbslosenstatistik gemäss ILO und Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE):
ohne Diplomat/innen und internationale Funktionär/innen sowie ohne Personen im Asylprozess verwendet
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