Der Leistungsbezug aus den drei Säulen der Altersvorsorge spielt bei der Berechnung dieses Indikators keine Rolle. Personen, die nach einer Frühpensionierung wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, zählen nicht zu den Frühpensionierten. Für diesen Indikator wird somit ein Arbeitsmarktansatz und kein Altersvorsorgeansatz verwendet. Die Frühpensionierungsquote wird berechnet, indem die Anzahl der Frühpensionierten durch die Anzahl Personen geteilt wird, die mindestens bis zum vollendeten 50. Altersjahr erwerbstätig waren.
Im Zeitraum 2021-2023 belief sich die Frühpensionierungsquote ein Jahr vor dem ordentlichen (gesetzlichen) Rentenalter bei den Männern auf 39% (mit 64 Jahren) und bei den Frauen auf 33,7% (mit 63 Jahren). Diese Quoten sind verglichen mit dem Zeitraum 2006–2009 rückläufig (Männer mit 64 Jahren: 47,1%; Frauen mit 63 Jahren: 43,2%).
Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sei dies auch nur während einer Stunde pro Woche, werden in der Analyse nicht zu den Frühpensionierten gezählt. Sie gehören zu den Erwerbstätigen (gemäss Empfehlungen des Internationalen Arbeitsamts und EUROSTAT-Normen).
Im Zeitraum 2016–2020 waren Selbstständigerwerbende ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter fast dreimal weniger häufig in Frühpension (15,3%) als Arbeitnehmende (39,3%). Grosse Unterschiede sind auch zwischen den Wirtschaftszweigen festzustellen. Am höchsten ist die Frühpensionierungsquote in den Wirtschaftsabschnitten «Erbringung von Finanz- und «Verkehr und Lagerei» sowie Versicherungsdienstleistungen», am tiefsten in den Wirtschaftsabschnitten «Land- und Forstwirtschaft» sowie «Kunst, Unterhaltung, private Haushalte, sonstige Dienstleistungen».
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