Online-Teilnahme
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Direkte Teilnahme per Telefon
0800 511 411 (Gratis-Hotline)
Terminvereinbarung für eine Interview
Häufige Fragen zur Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) ist ein wichtiger Pfeiler des Statistiksystems der Schweiz. Sie liefert unabdingbar notwendige Indikatoren zur Entwicklung der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit. Diese Indikatoren erscheinen vierteljährlich. Dank der SAKE stehen Informationen zu den Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten, Nachtarbeit, Arbeit auf Abruf) und zu den Auswirkungen des freien Personenverkehrs (vgl. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU) zur Verfügung. Ein grosser Teil der erhobenen Indikatoren ist international vergleichbar und erlaubt es damit der Schweiz, sich im europäischen Kontext zu situieren.
Der Datenschutz ist gewährleistet. Sobald die Erhebung abgeschlossen ist, übermittelt das Erhebungsinstitut die Daten an das BFS und vernichtet diese anschliessend, wie das in der beiderseits unterzeichneten vertraglichen Klausel festgehalten ist. Die vom BFS publizierten Daten sind vollständig anonymisiert und sie enthalten keine Identifikatoren mehr.
Der Datenschutz wird durch das Bundesstatistikgesetz (SR 431.01), die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) und das Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1) sichergestellt.
Jeder für die SAKE ausgewählte Haushalt wird vorgängig vom BFS schriftlich informiert. Der zugestellte Brief erklärt Inhalt und Ablauf. Ab dem zweiten Interview werden Personen, die ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, ebenfalls per E-Mail kontaktiert. Sie erhalten alle nötigen Informationen zur weiteren Teilnahme von SAKE <noreply@elabour.ch>.
Das BFS ist sich im Klaren, dass die Erhebung für die ausgewählten Personen einen Aufwand bedeutet. Das BFS ist bemüht, diesen Aufwand so klein wie möglich zu halten und gleichzeitig seinen Informationsauftrag zu erfüllen. Wo möglich, greift das BFS auf die Verwaltungsregister zurück und sorgt für eine Rotation der befragten Personen bei den Erhebungen. Da nicht alle wichtigen Informationen aus den Registern gezogen werden können, braucht es spezifische Erhebungen.
Neu wird eine ausgewählte Person für die SAKE innerhalb von 15 Monaten 4-mal befragt. Das erste Interview dauert rund 20 Minuten, die 2. und 4. Interviews umfassen je rund 10 Minuten und das 3. Interview 15 Minuten.
Insgesamt werden jährlich rund 120'000 Interviews durchgeführt.
Es werden in erster Linie Fragen zur Arbeitsmarktsituation (Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Pensionierung, Arbeitsbedingungen, Beruf, Lohn), zur Ausbildung und Weiterbildung, zur Haushaltsstruktur sowie zu demografischen Merkmalen (Staatsangehörigkeit, Zivilstand usw.) gestellt. Darüber hinaus gibt es einige Fragen zur Haushaltsarbeit und zum allgemeinen Gesundheitszustand. Nebst dem Basisfragebogen wird in der SAKE jährlich ein weiteres thematisches Modul behandelt (bisher: Soziale Sicherheit, Migration, unbezahlte Arbeit, Weiterbildung).
Seit dem 1. November 2010 verfügt das Bundesamt für Statistik (BFS) über einen Stichprobenrahmen, aus dem die Stichproben für die Erhebungen gezogen werden. Dieser Rahmen wird anhand von Daten erstellt, die von den amtlichen Personenregistern – namentlich von den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern geliefert werden müssen. Die Daten werden quartalsweise aktualisiert. Sie umfassen die Basisdaten aller in der Schweiz wohnhaften Personen. Aufgrund dieser Daten ist dem BFS Ihre Adresse bekannt.
Gemäss Art. 10, Abs. 3quater des Bundesstatistikgesetzes (SR 431.01) sind die am schweizerischen Markt tätigen Anbieterinnen der Festnetztelefonie verpflichtet, dem BFS ihre Kundendaten für Stichprobenerhebungen zur Verfügung zu stellen. Das BFS verwendet heute einen Stichprobenrahmen, der aus allen Festnetznummern in der Schweiz besteht, und zwar unabhängig davon, ob diese in einem Telefonbuch verzeichnet sind oder nicht. Zudem werden auch im öffentlichen Telefonverzeichnis veröffentlichte Handynummern genutzt. Weiter besagt das Gesetz, dass die Daten des Stichprobenrahmens nur für die Erhebungen der Bundesstatistik verwendet werden dürfen. Privaten ist der Zugriff auf dieses Register untersagt, es sei denn, sie werden offiziell vom Bund mit der Durchführung einer statistischen Erhebung betraut. In diesem Fall werden den Privatunternehmen ausschliesslich die für die Durchführung der Erhebung benötigten Telefonnummern zur Verfügung gestellt.
Die Angaben sind im Teilnahmebrief, den Sie erhalten haben, aufgeführt.
Ergebnisse aus dieser Erhebung sind quartalsweise aktualisiert. Die wichtigsten Eckdaten und Kennzahlen sind auf den Internetseiten der SAKE verfügbar: www.sake.bfs.admin.ch
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