Im Folgenden finden Sie eine Liste von Fragen zur Erhebung, zur Datenübermittlung, zu den rechtlichen Grundlagen und zum Datenschutz sowie Fragen, die den Fragebogen betreffen.
Informationen zur Erhebung
Anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) kann die Struktur der Löhne für sämtliche Wirtschaftszweige des sekundären und tertiären Sektors in regelmässigen Abständen auf der Basis repräsentativer Daten abgebildet werden. Die LSE wird alle zwei Jahre bei den Unternehmen durchgeführt. Sie ist für die Unternehmen, die Sozialpartner und die Öffentlichkeit eine wichtige Informationsquelle. Ihre Ergebnisse kommen beispielsweise bei arbeitspolitischen Entscheiden, Lohnverhandlungen, Branchenvergleichen oder Fragen zur Lohngleichheit zwischen Frau und Mann zur Anwendung.
Bei vielen Erhebungen, unter anderem auch der Lohnstrukturerhebung, werden die Unternehmen mit einem Stichprobeverfahren aus dem Betriebs- und Unternehmensregister ausgewählt. Grossunternehmen (50 und mehr Arbeitnehmende) und Unternehmen, die in sehr spezialisierten Wirtschaftszweigen arbeiten und bestimmte Zweige repräsentieren, sind alle zwei Jahre in der Stichprobe enthalten.
Die Unternehmensgrösse spielt keine entscheidende Rolle dabei, ob die Angaben bedeutend sind oder nicht. Um eine Repräsentativität für die verschiedenen Wirtschaftszweige zu erreichen, erheben und analysieren wir die Daten von kleinen, mittleren und grossen Unternehmen.
Der/die Betriebsinhaber/in ist für die Angaben verantwortlich. Wenn diese von einem Treuhandbüro/einer Verwaltung übermittelt werden, ist es seine/ihre Aufgabe, den Fragebogen weiterzuleiten.
Der Referenzmonat für die Erhebung ist der Monat Oktober. Wenn im Oktober in Ihrem Unternehmen keine Löhne gezahlt werden, teilen Sie uns dies bitte mit, da die Daten dann nicht berücksichtigt werden können.
Sie können uns per E-Mail (lse@bfs.admin.ch) oder über unsere Hotline (0800 000 026) jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.15 bis 16.45 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr kontaktieren.
Datenübermittlung
Wir haben vier verschiedene Liefermöglichkeiten:
- Papierfragebogen: Rücksendung des von Hand ausgefüllten Fragebogens per Post
- e-Survey: Ausfüllen des Fragebogens direkt online, elektronische Übermittlung über einen sicheren Kanal
- Datenfile (LohnWebPlus): Übermittlung einer Datei (XML oder XLS) über einen sicheren Kanal, die den Vorgaben des BFS entspricht.
- Lohnstandard-CH (ELM): Automatische Sendung der Daten über eine Lohnbuchhaltungssoftware mit dem Qualitätssiegel "Swissdec certified". Die Datenlieferung ist mit den Versionen 4.0 und 5.0 von ELM möglich. Weitere Einzelheiten über die Version 5.0 sind unter www.elm.bfs.admin.ch verfügbar.
Beide Versionen werden vom BFS akzeptiert. Während bei der Version 4.0 der Versand auf Anfrage erfolgt, je nach Bedarf der Institution, die die Informationen anfordert, muss die Version 5.0 regelmäßig monatlich versandt werden. Version 5.0 zielt darauf ab, die Belastung der Unternehmen und Verwaltungen zu verringern, indem sie die gleichzeitige Teilnahme an mehreren statistischen Erhebungen mit einer einzigen Sammelsendung von Daten ermöglicht. Weitere Einzelheiten über die Möglichkeiten der Version 5.0 sind unter www.elm.bfs.admin.ch verfügbar.
Mit der Version 5.0 können Sie Ihre Daten automatisch an die verschiedenen Institutionen senden, die vom ELM-Standard abgedeckt werden (Ausgleichskassen, Steuerverwaltung, Suva, Versicherungen und BFS). Die Informationen werden monatlich übermittelt. Um uns Ihre Daten zu senden, müssen Sie in Ihrer Buchhaltungssoftware das BFS als Empfänger auswählen. Ihre monatlichen Sendungen werden verwendet, um gleichzeitig an mehreren statistischen Erhebungen teilzunehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass für die Teilnahme an der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2022 die Daten für Oktober, November und Dezember 2022 zwingend erforderlich sind. Wenn Ihre Lohnbuchhaltungssoftware die Übermittlung der Daten nicht unterstützt, wählen Sie bitte einen anderen Lieferkanal für die Teilnahme an der LSE 2022. Weitere Einzelheiten zur Version 5.0 sind unter www.elm.bfs.admin.ch verfügbar.
Eine Lohn- oder AHV-Abrechnung enthält nicht alle Informationen, die auf dem Fragebogen erhoben werden. Darüber hinaus entsprechen die Abrechnungen aufgrund ihres Inhalts und der Form nicht den Anforderungen einer Datenlieferung für die Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE). Für die Datenlieferung stehen Ihnen folgende vier Möglichkeiten zur Verfügung:
- Papierfragebogen: Rücksendung des von Hand ausgefüllten Fragebogens per Post
- e-Survey: Ausfüllen des elektronischen Fragebogens, Übermittlung über einen gesicherten Kanal
- Datenfile (LohnWebPlus): Übermittlung eines den Vorgaben des BFS entsprechenden Files (XML oder XLS) über einen gesicherten Kanal
- Lohnstandard-CH (ELM) Version 4.0 und 5.0: Automatische Sendung der Daten aus einer Lohnbuchhaltungssoftware mit dem Qualitätslabel «swissdec certified»
Diese Art der Übermittlung wird aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.Für die Datenlieferung stehen Ihnen folgende vier Möglichkeiten zur Verfügung:
- Papierfragebogen: Rücksendung des von Hand ausgefüllten Fragebogens per Post
- e-Survey: Ausfüllen des elektronischen Fragebogens, Übermittlung über einen gesicherten Kanal
- Datenfile (LohnWebPlus): Übermittlung eines den Vorgaben des BFS entsprechenden Files (XML oder XLS) über einen gesicherten Kanal
- Lohnstandard-CH (ELM) Version 4.0 und 5.0: Automatische Sendung der Daten aus einer Lohnbuchhaltungssoftware mit dem Qualitätslabel «swissdec certified»
Elektronische Erhebungen sind heutzutage weit verbreitet, da sie die Datenbeschaffung vereinfachen und die Qualität der Daten verbessern. Deshalb stellen wir drei elektronische Lieferkanäle zur Verfügung:
- eSurvey: Elektronische Übermittlung des online ausgefüllten Fragebogens über einen sicheren Kanal des BFS.
- LohnWebPlus: Elektronische Übermittlung einer XML- oder XLS-Datei über einen sicheren Kanal des BFS, die den vom BFS bereitgestellten Spezifikationen entspricht.
- Lohnstandard-CH (ELM) Version 4.0 und 5.0: Automatische Übermittlung der Daten aus einer Lohnbuchhaltungssoftware mit dem Qualitätssiegel "swissdec certified".
Um die elektronische Übermittlung der Daten zu ermöglichen, werden Ihr Benutzername und das für das Login erforderliche Passwort oben auf dem Teilnahmeschreiben angegeben. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Daten elektronisch zu übermitteln, können Sie hier einen Papierfragebogen bestellen: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erhebungen/lse/fragebogen.html
Es ist besser, wenn Sie sich über einen anderen Internetbrowser (Chrome, Firefox) einloggen. Manchmal gibt es aufgrund des Verlaufs Probleme bei der Anmeldung. Leeren Sie den Cache (Verlauf) Ihres Browsers und versuchen Sie erneut, eine Verbindung zu LohnWebPlus herzustellen.
Rechtliches und Datenschutz
Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 bilden die gesetzliche Grundlage der LSE.
Die Auskunftspflicht ist im Anhang zur Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 festgehalten. Demnach ist die Teilnahme an der vorliegenden Erhebung obligatorisch und muss unentgeltlich erfolgen.
Die Papierfragebogen werden auf sichere Weise vernichtet. Die übermittelten Dateien werden gelöscht, sobald die Daten in unserer Datenverarbeitungsanwendung erfasst wurden.
Nein, die Lohnstrukturerhebung ist eine obligatorische Erhebung, für die den befragten Unternehmen keine Vergütung entrichtet werden kann.
Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens
Der Fragebogen besteht aus zwei Teilen, die ausgefüllt werden müssen, und einem Erläuterungsblatt, das Sie beim Ausfüllen des Fragebogens unterstützt:
Teil A: Angaben zum Unternehmen
Teil B: Merkmale der Arbeitnehmenden und der Stelle
Erläuterungen: Hilfsdokument für Teil B des Fragebogens
Die Informationen sind im Erläuterungsblatt enthalten, das dem Fragebogen beigefügt ist. Bitte lesen Sie die Hinweise sorgfältig durch, bevor Sie den Fragebogen ausfüllen.
Die Informationen finden Sie auf dem Erläuterungsblatt, das dem Fragebogen beigefügt ist, an dieser Stelle jedoch eine kurze Zusammenfassung:
Die Abschnitte (D bis T) betreffen die Entlöhnung der Arbeitnehmenden und das Arbeitsvolumen. Um die Qualität der Statistik zu gewährleisten, müssen: die Angaben zur Arbeitszeit (F) und zum Beschäftigungsgrad (G) im Monat Oktober mit dem Bruttolohn des Monats Oktober übereinstimmen (Grundlohn und Zulagen, I und J) und die Beträge der anderen Lohnbestandteile (13. Monatslohn, Entlöhnung aus geleisteten Überstunden und Sonderzahlungen, O bis T) den Beträgen entsprechen, die an die Arbeitnehmenden für die von ihnen im Beschäftigungszeitraum (N) geleistete Arbeit entrichtet wurden.
Ja, insofern diese Personen als Lohnbezüger im eigenen Unternehmen angestellt sind.
Ja, sofern diese Personen als Lohnbeziehende im eigenen Unternehmen angestellt sind (siehe Frage 2 von Teil A des Fragebogens). Ist dies nicht der Fall, wird das Unternehmen nicht erfasst. Bitte informieren Sie uns entsprechend.
Ja, alle Arbeitnehmenden, die im Monat Oktober einen Lohn bezogen haben, müssen berücksichtigt werden (siehe Frage 2 von Teil A des Fragebogens).
Es ist die höchste abgeschlossene Ausbildung einzutragen (siehe Erläuterungen Teil B).
Das sind Zeiteinheiten, wie sie in den gängigen Zeiterfassungssystemen angewendet werden. So entsprechen z.B. 15 Min. 25 Industrieminuten, 30 Min. 50 Industrieminuten usw.
Ja, der anteilsmässige 13. Monatslohn ist vom Stundenlohn abzuziehen. Der entsprechende Betrag ist auf den ganzen Beschäftigungszeitraum umzurechnen und in die Spalte O einzutragen.
In der Spalte O, zusammen mit dem 13. Lohn.
In der Spalte M (ordentliche Beiträge an die berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) im Monat Oktober) müssen immer die vom Bruttolohn des Monats Oktober zurückbehaltenen ordentlichen Beiträge (Arbeitnehmeranteil) für die berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) eingetragen werden. Übernimmt der Arbeitgeber die ordentlichen BVG-Beiträge der/des Arbeitnehmenden ganz oder teilweise, muss dieser Betrag (für den gesamten Beschäftigungszeitraum) ebenfalls in Spalte T (weitere vom Arbeitgeber übernommene Leistungen mit Vorsorgecharakter) eingetragen werden.
Das Eintrittsdatum ist so einzutragen, wie es im Unternehmen geführt wird.
Die altrechtlichen Titel HTL, HWV, HFG, HHF oder EHL der Jahre 1998-2000 müssen unter Ausbildung in der Kategorie 2= Fachhochschule (FH, inkl. altrechtliche HTL, HWV, HFG, HHF oder EHL der Jahre 1998-2000), Pädagogische Hochschule (PH) oder gleichwertige Ausbildung eingetragen werden.
Für den im Monat Oktober im Unternehmen ausgeübten Beruf des/der Arbeitnehmenden muss eine genaue Berufsbezeichnung angegeben werden. Bitte tragen Sie die genaue Berufsbezeichnung ohne Zahlen und unternehmensinterne Codes ein. Bitte beachten Sie, dass es sich bei Funktionen nicht um Berufe handelt. Sie finden ausgewählte Beispiele im Fragebogen B unter Punkt 10. - Die Interoperabilitätsplattform der Schweizer Berufsnomenklatur kann Ihnen bei der Suche nach den genauen Berufsbezeichnungen helfen. Die Plattform ist verfügbar unter:
https://www.i14y.admin.ch/de/catalog/datasets/HCL_CH_ISCO_19_PROF/content
Die Interoperabilitätsplattform der Schweizer Berufsnomenklatur ist verfügbar unter:
https://www.i14y.admin.ch/de/catalog/datasets/HCL_CH_ISCO_19_PROF/content
Diese Nomenklatur basiert auf der Internationalen Standardklassifikation der Berufe ISCO-08 (ISCO= International Standard Classification of Occupations). Sie umfasst die in den Erhebungen des BFS am häufigsten genannten Berufe, die von den Berufs- und Arbeitgeberverbänden empfohlenen Bezeichnungen und die offiziellen Berufsbezeichnungen, die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI referenziert werden. Das Berufsverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert und enthält von etwa 20.000 Berufen die französische, deutsche, italienische und englische Bezeichnung. Mit Hilfe der Suchmaschine finden Sie die genauen Bezeichnungen der Berufe, die in Ihrem Unternehmen ausgeübt werden.
Die BUR-Nummer ist ein Identifikationscode einer örtlichen Einheit. Durch sie lassen sich die mit Ihrem Unternehmen verbundenen Betriebe identifizieren.
Sie finden die BUR-Nummer auf mehrere Arten:
- in der Liste der bei uns bekannten Unternehmen, die Sie zusammen mit dem Fragebogen erhalten haben
- im UID-Register unter «MyUID». Unter nachfolgendem Link finden Sie die notwendigen Informationen für den Zugang zu diesem Bereich: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/unternehmensregister/betriebs-unternehmensregister.assetdetail.2659140.html
- per Anfrage an folgende E-Mail-Adressen:
Wenn Sie Ihr Anliegen oder Ihre Frage in der folgenden Liste nicht finden, wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 0800 000 026 bzw. E-Mail Adresse: lse@bfs.admin.ch
Kontakt
Bundesamt für Statistik Schweizerische LohnstrukturerhebungEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 0800 000 026
Von Montag bis Donnerstag
08.00-12.00 Uhr und 13.15-16.45 Uhr
Am Freitag
8.00-16.00 Uhr