Bei den UID-Stellen handelt es sich um Verwaltungsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie um Institutionen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben, die Datensammlungen mit Unternehmen (UID-Einheiten) führen und dadurch regelmässig in Kontakt mit diesen stehen.
Hierarchie der UID-Stellen
Die Datensammlungen der verschiedenen UID-Stellen sind teils sehr unterschiedlich. Um einerseits den Umgang mit diesen Unterschieden zu regeln und andererseits sicherzustellen, dass UID-Einheiten nur von berechtigten UID-Stellen gemeldet werden, wurde für Meldungen eine massgebende Reihenfolge (Hierarchie) der UID-Stellen festgelegt (Art. 3 Abs. 1 UIDV).
Im UID-System ist für jede UID-Einheit eine UID-Stelle zuständig (massgebend). Sind mehrere UID-Stellen für eine Einheit registriert, ist immer die hierarchisch höchste die massgebende Stelle. In den UID-Kernmerkmalen werden die von der massgebenden Stelle gemeldeten Daten angezeigt.
Hierarchie der UID-Stellen |
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Handelsregister (A) |
Kantonale Handelsregister |
Zentralregister des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister |
Branchenregister (B) |
Kantonale Landwirtschaftsregister |
Datensammlungen von kantonalen Veterinärämtern |
Datensammlungen von Kantonschemikern oder kantonalen Labors |
Register des Bundesamts für Landwirtschaft |
Medizinalberuferegister |
Kantonale Anwaltsregister |
Kantonale Notariatsregister |
Ausgleichskassen und Steuerregister (C) |
Register der AHV-Ausgleichskassen |
Kantonale Steuerregister |
Mehrwertsteuerregister |
Übrige Register (D) |
Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) des Bundesamts für Statistik |
Datensammlungen der Eidgenössischen Zollverwaltung über im Import/Export registrierte Unternehmen |
Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS) |
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) und Versicherer nach UVG [5], Art. 68 |
Weitere (E) |
UID-Stellen mit reduzierten Pflichten |
Rechte und Pflichten von UID-Stellen
UID-Stellen haben zusätzlich zu den Kernmerkmalen (Name, Adresse etc.) von Unternehmen auch Zugriff auf die Zusatzmerkmale, die der genaueren Beschreibung der UID-Einheiten dienen (z.B. die wirtschaftliche Tätigkeit). Es wird unterschieden zwischen UID-Stellen mit umfassenden Pflichten und UID-Stellen mit reduzierten Pflichten.
UID-Stellen mit umfassenden Pflichten haben gegenüber dem BFS sowohl Verwendungs- wie auch Meldepflichten. Zu den Verwendungspflichten gehören die Anerkennung der UID als Identifikator, deren Führung in den Datensammlungen sowie die Nutzung der UID in der Kommunikation. Ausserdem melden UID-Stellen mit umfassenden Pflichten dem BFS neue UID-Einheiten, Mutationen von UID-Daten sowie die Löschung von UID-Einheiten.
UID-Stellen mit reduzierten Pflichten haben einzig die Pflicht, die UID als Identifikator anzuerkennen. Das bedeutet, dass sich UID-Einheiten im Kontakt mit diesen Stellen mit der UID identifizieren können. UID-Stellen mit reduzierten Pflichten sind von der Führung und Verwendung der UID sowie der Meldung neuer UID-Einheiten ausgenommen. Diese Aufgaben einer UID-Stelle können sie hingegen auf freiwilliger Basis ausüben.
Eine UID-Stelle - zwei UID
Es gilt zu beachten, dass systembedingt alle UID-Stellen über zwei UID verfügen:
- UID-Stellen sind immer auch UID-Einheiten und verfügen somit über eine eigene UID, welche sie als rechtliche, organisatorische Einheit identifiziert.
- Für ihre Aufgaben als UID-Stelle wird jeder UID-Stelle eine weitere UID zugeteilt, welche sie als technische Einheit identifiziert und für den Datenaustausch mit dem UID-Register genutzt wird.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Unternehmens-Identifikationsnummer UIDEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 800 20 20 10
Von Montag bis Freitag
08.30–11.30 und 14.00–16.00