Registersystem

Einführung

Gemäss Artikel 4 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) müssen die Organe der Bundesstatistik die Datenlieferanten (Personen, Unternehmen und Behörden) von Administrativarbeiten entlasten.

Dazu verfolgt das BFS seit 2007 eine Strategie, wonach – wenn möglich – systematisch die den öffentlichen Haushalten vorliegenden Administrativdaten zu erheben sind, anstatt Erhebungen (Papier- oder Online-Fragebogen, Telefonbefragung) durchzuführen.

Statistiche Verwendung

Aus statistischer Sicht wird angestrebt, dass drei vollständige, aktualisierte und harmonisierte Grundgesamtheiten vorliegen, aus denen Stichproben gezogen werden und die als Referenzdaten für die Produktion amtlicher Statistiken dienen können.

Stammdaten

Ein gemeinsames Stammdaten-Management ist ein zentrales Element zur Unterstützung der digitalen Transformation von Behörden. Es entlastet Bürger und Unternehmen davon, ihre Daten mehrfach an die Verwaltung übermitteln zu müssen ("once only"-Prinzip). Das BFS wendet dieses Konzept in drei Bereichen an: Unternehmen, Personen und Gebäude. Das folgende Diagramm zeigt die konzeptionelle Positionierung der Daten am BFS und die damit verbundenen Dienste.



Der Steuerungsausschuss von E-Go-vernment Schweiz hat dem BFS die Themenführerschaft für den Bereich «Datenaustausch zwischen Registern» (Unternehmen, Per-sonen und Gebäude) übertragen.


Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen

Strategie

egovernment

Kontakt

Bundesamt für Statistik Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 463 61 54

Von Montag bis Freitag
08.00–12.00 und 13.30–16.00

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/register/registersystem.html