Einführung
Gemäss Artikel 4 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) müssen die Organe der Bundesstatistik die Datenlieferanten (Personen, Unternehmen und Behörden) von Administrativarbeiten entlasten.
Dazu verfolgt das BFS seit 2007 eine Strategie, wonach – wenn möglich – systematisch die den öffentlichen Haushalten vorliegenden Administrativdaten zu erheben sind, anstatt Erhebungen (Papier- oder Online-Fragebogen, Telefonbefragung) durchzuführen.
Statistiche Verwendung
Aus statistischer Sicht wird angestrebt, dass drei vollständige, aktualisierte und harmonisierte Grundgesamtheiten vorliegen, aus denen Stichproben gezogen werden und die als Referenzdaten für die Produktion amtlicher Statistiken dienen können.
Stammdaten
Ein gemeinsames Stammdaten-Management ist ein zentrales Element zur Unterstützung der digitalen Transformation von Behörden. Es entlastet Bürger und Unternehmen davon, ihre Daten mehrfach an die Verwaltung übermitteln zu müssen ("once only"-Prinzip). Das BFS wendet dieses Konzept in drei Bereichen an: Unternehmen, Personen und Gebäude. Das folgende Diagramm zeigt die konzeptionelle Positionierung der Daten am BFS und die damit verbundenen Dienste.