Der geplante Nationale Adressdienst wird der öffentlichen Verwaltung und Stellen ermöglichen, die gesetzliche Aufgaben erfüllen, auf aktuelle und ehemalige Wohnadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zuzugreifen. Dadurch werden Verwaltungsabläufe vereinfacht und Behörden können ihre Aufgaben effizienter erfüllen. Die Verantwortung für den Aufbau des Nationalen Adressdienstes liegt beim Bundesamt für Statistik.

Geplanter Adressdienst für Verwaltungsaufgaben
Bei vielen Verwaltungsabläufen muss eine Behörde schriftlich Kontakt mit der betroffenen Person aufnehmen. Dafür benötigt sie deren Adresse. In vielen Verwaltungsverfahren entscheidet der Wohnsitz einer Person zudem darüber, welche Behörde zuständig ist. Mit einem Nationalen Adressdienst können administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter erledigt werden. Die Wirksamkeit dieses Dienstes zeigt sich immer dann, wenn eine Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf eine Adresse oder auf Angaben zum gemeldeten Wohnsitz angewiesen ist, diese aber nicht oder nur teilweise aus den Einwohnerregistern beziehen kann.
Die angestrebte Lösung berücksichtigt alle Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Die zugriffsberechtigten Stellen dürfen nur zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags auf die dafür bestimmten Daten zurückgreifen. Eine Nutzung im Rahmen des privatwirtschaftlichen Handelns ist ausgeschlossen. Auch die Aufbewahrungsfrist wird zeitlich befristet.
Neues Adressdienstgesetz
Das neue Adressdienstgesetz (ADG) schafft die Grundlage, damit das Bundesamt für Statistik einen Nationalen Adressdienst bereitstellen kann. Der Entwurf des Adressdienstgesetzes sieht vor, dass bereits vorhandene Adressdaten aus den dezentral geführten Einwohnerregistern für den Aufbau des Dienstes genutzt werden können. Ausserdem besteht die Möglichkeit, weitere Datenquellen für Qualitätssicherungsmassnahmen zu nutzen.
Was ist bisher geschehen?
- Parlamentarische Initiative 11.488 Germann: Anpassung des Registerharmonisierungsgesetzes
- Postulat 12.3661 Staatspolitische Kommission des Nationalrats: Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerregistern, Post und anderen Dateninhabern
- Bericht des Bundesrates vom 12. November 2014 in Erfüllung des Postulats 12.3661 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats vom 16. August 2012, Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerregistern, Post und anderen Dateninhabern
Vernehmlassungsverfahren:
Vernehmlassungsergebnisse:
Auftrag des Bundesrates – Etappen
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Jahr 2019 beauftragt, die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG) durchzuführen. Am 11. Dezember 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das EDI (BFS) beauftragt, einzelne Ergebnisse vertieft zu prüfen und eine Botschaft auszuarbeiten.
Weiterführende Informationen
Medienmitteilungen
10.05.2023
Der Bundesrat will 2025 einen nationalen Adressdienst einführen
11.12.2020
Bundesrat legt weiteres Vorgehen zum Adressdienstgesetz fest
14.08.2019
Bundesrat will einen nationalen Adressdienst aufbauen
12.04.2017
Nationale Adressdienste für die öffentliche Hand
12.11.2014
Bundesrat prüft Einführung einer zentralen Adressdatenbank für die öffentliche Hand