Seit 2010 verfügt das BFS über einen Stichprobenrahmen, der die Grundlage für qualitativ hochstehende Personen- und Haushaltserhebungen bildet. Der Stichprobenrahmen verwendet Daten aus den Einwohnerregistern der Gemeinden und der Kantone, die quartalsweise aktualisiert werden.
Die Stichproben werden nach dem Zufallsprinzip gezogen. Um zu verhindern, dass einzelne Personen zu häufig befragt werden, setzt das BFS ein System zur gleichmässigen Verteilung der Belastung durch seine Erhebungen ein. Hat ein Haushalt an einer BFS-Erhebung teilgenommen, wird er danach während einiger Zeit nicht erneut gezogen. Dieser Schutz kann jedoch nicht zu 100% gewährleistet werden, vor allem dann nicht, wenn eine Person zwischen zwei Quartalsrahmen den Haushalt wechselt. Für den Umgang mit diesen Ausnahmen wurden spezielle Massnahmen festgelegt.