Das Volkszählungssystem kann sein volles Potenzial erst als funktionierendes Gesamtsystem ausschöpfen. Um diesen Systemeffekt zu erzielen, werden Integrationselemente benötigt, welche die Erhebungen mit ihren unterschiedlichen Datenquellen zusammenführen können. Diese Funktion erfüllen gemeinsam verwendete Grundgesamtheiten, die neue AHV-Nummer, die Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren (EGID / EWID) und die Schlüsselmerkmale.
Die Basis des Gesamtsystems bilden die gemeinsam verwendeten Grundgesamtheiten, die einheitlich definiert und harmonisiert sind. Sie stecken den Rahmen der Personen-, Haushalts-, Gebäude- und Wohnungsstatistiken ab mit den zu beobachtenden statistischen Einheiten. Das sind:
- die ständige Wohnbevölkerung. Diese Grundgesamtheit umfasst alle in der Schweiz gemeldeten Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit mit einem Hauptwohnsitz sowie sämtliche ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung für mindestens 12 Monate oder ab einem Aufenthalt von 12 Monaten in der Schweiz;
- die Privathaushalte. Personen, die in derselben Wohnung leben, bilden zusammen einen Privathaushalt;
- die Gebäude mit Wohnnutzung und deren Wohnungen.
Die AHV-Versichertennummer wird allen Personen zugewiesen, die in den amtlichen Personenregistern geführt werden. Die Nummer kann für statistische Zwecke als Personenidentifikationsnummer (PIN) verwendet werden. Die Einführung einer PIN ist ein zentrales Element für die Datenintegration.
Daten mit der AHV-Versichertennummer gelten als nichtanonymisierte Daten, weshalb Massnahmen nötig sind, um den Daten- und Persönlichkeitsschutz gewährleisten zu können. Das wird mit der Einführung einer oder mehrerer bereichsspezifischer Statistiknummern (pseudonymisierte Nummern) sowie weiterer technischer Schutzmassnahmen sichergestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zur AHV-Versichertennummer.
Jeder Person, die im Einwohnerregister geführt ist, werden die Identifikatoren der von ihr bewohnten Wohnung zugewiesen. Das sind der Eidgenössische Gebäudeidentifikator (EGID) und der Eidgenössische Wohnungsidentifikator (EWID) aus dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Diese Zuweisung erlaubt eine registerbasierte Haushaltsbildung. Der EGID ist schweizweit eindeutig, der EWID ist innerhalb des Gebäudes eindeutig und wird stets in Kombination mit dem EGID vergeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zur EGID-/EWID-Zuweisung.
Als weitere Voraussetzung für die Strukturierung der statistischen Information sind Schlüsselmerkmale definiert worden, die harmonisiert in den Erhebungen erfasst werden. Sie erlauben die einheitliche Abgrenzung und Identifikation von Bevölkerungsgruppen. Dank der Schlüsselmerkmale wird ein minimaler gemeinsamer Nenner geschaffen, der die Vergleichbarkeit der Resultate aus den verschiedenen Statistiken gewährleistet. Die Dokumente und Links zu den Schlüsselmerkmalen finden sich in den weiterführenden Informationen.
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