Nutzungsbedingungen

Massgeblich für die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen der Datensätze von Bundesbehörden sind die bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Falls eine gesetzliche Pflicht zur Quellenangabe besteht, ist dies beim jeweiligen Datensatz vermerkt. In allen anderen Fällen wird eine Quellenangabe empfohlen.

Freie Nutzung

OPEN

  • Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
  • Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen.
  • Eine Quellenangabe wird empfohlen (Autor, Titel und Link zum Datensatz).

Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

OPEN BY

  • Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
  • Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen.
  • Eine Quellenangabe ist Pflicht (Autor, Titel und Link zum Datensatz).

Freie Nutzung. Kommerzielle Nutzung nur mit Bewilligung des Datenlieferanten zulässig.

OPEN ASK

  • Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
  • Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen, sofern Sie eine entsprechende Bewilligung beim Datenlieferanten eingeholt haben.
  • Eine Quellenangabe wird empfohlen (Autor, Titel und Link zum Datensatz).

Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Kommerzielle Nutzung nur mit Bewilligung des Datenlieferanten zulässig.

OPEN BY ASK

  • Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
  • Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen, sofern Sie eine entsprechende Bewilligung beim Datenlieferanten eingeholt haben.
  • Eine Quellenangabe ist Pflicht (Autor, Titel und Link zum Datensatz).