Medienmitteilung

Sozialhilfe im weiteren Sinn: Finanzstatistik 2020 und Inventar 2021 Sozialhilfeausgaben im Jahr 2020 durch Covid-19-Pandemie kaum beeinflusst

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Auch 2021 sinkende Ausgaben für wirtschaftliche Sozialhilfe

22.03.2022 - 8,7 Milliarden Franken wurden 2020 für bedarfsabhängige Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn ausgegeben. 815 805 Personen oder 9,5% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz bezogen mindestens eine solche bedarfsabhängige Sozialleistung. Die Ausgaben für Sozialhilfe im weiteren Sinn nahmen 2020 mit +1,8% ungefähr gleich stark zu wie im Jahr zuvor (+1,9%). Die Covid-19-Pandemie hatte insofern keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ausgaben für Sozialhilfe. Dies besagen die neuen Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) aus der Sozialhilfestatistik.

Im Jahr 2020 gaben Bund, Kantone und Gemeinden 8,7 Milliarden Franken für wirtschaftliche Sozialhilfe und für ihr vorgelagerte Leistungen aus. 60,7% davon (5,4 Mrd. Franken) entfielen auf die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, ein weiteres knappes Drittel auf die wirtschaftliche Sozialhilfe. Die übrigen Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn (Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Arbeitslosenhilfen, Familienbeihilfen, Alimentenbevorschussungen und Wohnbeihilfen) umfassten insgesamt 6,2% der Ausgaben (540 Mio. Franken). Die Leistungen dieser Gruppe werden mit Ausnahme der Alimentenbevorschussungen nicht in allen Kantonen ausgerichtet. 

Leicht steigende Ausgaben pro Einwohnerin und Einwohner

Bezogen auf die Bevölkerung ist bei der Sozialhilfe im weiteren Sinn eine Zunahme ungefähr auf dem Vorjahresniveau festzustellen. Betrugen die jährlichen Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn im Jahr 2019 nominal noch 994 Franken pro Einwohnerin und Einwohner (+1,1% gegenüber 2018), stiegen sie im Jahr 2020 auf 1004 Franken an (+1,0%).

Erneut abnehmende Ausgaben für wirtschaftliche Sozialhilfe

Zum zweiten Mal in Folge ist im Jahr 2020 bei den Nettoausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe eine leichte Abnahme gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Diese beträgt nominal –19 Mio. Franken. Bei einem Nettoausgabenvolumen von 2,8 Milliarden Franken entspricht das einem Minus von 0,7%. Dieser Rückgang ist leicht grösser als in der Vorperiode, als er sich auf –0,5% belief. Die Anzahl der mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützten Personen nahm 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,2% zu. Die durchschnittlichen jährlichen Nettoausgaben pro Empfängerin und Empfänger sanken nominal um 0,9% von 10 373 auf 10 278 Franken. Im Vorjahr betrug die Veränderung der Pro-Kopf-Ausgaben noch +0,5%, dies bei einer Abnahme der Anzahl der Beziehenden um 1,0%.

Insgesamt entsprechen die Nettoausgaben von 2,8 Milliarden Franken für wirtschaftliche Sozialhilfe einem Anteil von 1,4% an den Gesamtausgaben für alle Sozialleistungen, welche sich gemäss Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) 2020 auf 206 Milliarden Franken beliefen. Im Vorjahr lag dieser Anteil leicht höher bei 1,5%.

Rund 170 Mio. Franken höhere Ausgaben für Ergänzungsleistungen

Die grösste absolute Zunahme der unter dem Begriff Sozialhilfe im weiteren Sinn zusammengefassten Leistungen verzeichneten 2020 mit 169 Millionen Franken die Ergänzungsleistungen (+3,2%), gefolgt von den Alters- und Invaliditätsbeihilfen mit Mehrausgaben von 9 Millionen Franken (+5,0%). Zusammen knapp 1 Million Franken mehr wurde für Familien- und Wohnbeihilfen ausgegeben. Die Ausgaben für Arbeitslosenhilfe und Alimentenbevorschussungen sind dagegen um rund 7 Millionen Franken gesunken.

Bevölkerungsanteil der Beziehenden der Sozialhilfe im weiteren Sinn stabil bei 9,5%

Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe im weiteren Sinn stieg um +0,4%. Dabei blieb deren Anteil an der Bevölkerung mit einer Quote von 9,5% unverändert. Durch das stärkere Wachstum der Ausgaben im Vergleich zur Entwicklung der Zahl der Beziehenden erhöhten sich die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben pro Bezügerin und Bezüger um 1,4%. Im Vorjahr lag dieser Wert leicht tiefer bei +1,2%.

Auswirkungen der Pandemie

Insgesamt haben sich 2020 die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen der Covid-19-Pandemie kaum unmittelbar auf die Sozialhilfe ausgewirkt. Verschiedene Massnahmen des Bundes und der Kantone zur sozialen Abfederung der pandemiebedingten Einschränkungen konnten dem entgegenwirken. So wurden unter anderem die maximale Bezugsdauer der Arbeitslosenentschädigung verlängert und Entschädigungen bei Erwerbsausfällen geleistet.  Zudem wurden die administrativen Abläufe für die Kurzarbeitsentschädigung vereinfacht sowie deren Dauer und Bezügerkreis ausgeweitet. Schliesslich haben auch eine Reihe von Kantonen und Städten eigene Leistungen eingeführt und Massnahmen ergriffen. Keine dieser Leistungen hat jedoch die Kriterien des der Statistik zugrundeliegenden Inventars erfüllt  – oft wegen fehlender Bedarfsabhängigkeit.

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Sozialhilfeausgaben im Jahr 2020 durch Covid-19-Pandemie kaum beeinflusst
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