Bundesbeiträge für die höhere Berufsbildung

Définition

Seit Januar 2018 haben Personen, die eine Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung abgelegt haben, die Möglichkeit, für besuchte Kurse Bundesbeiträge zu beantragen. Im Rahmen des Strategieprojekts zur Stärkung der höheren Berufsbildung wurde die bis dahin geltende kantonale Finanzierung (Finanzierung der Anbieter und Kurse) via der Fachschulvereinbarung FSV durch eine subjektorientierte Finanzierung (direkte Finanzierung der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer) des Bundes ersetzt. Dabei können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von eidgenössischen Prüfungen innerhalb von zwei Jahren eine Rückerstattung von 50% ihrer anrechenbaren Kurskosten beantragen. Die Obergrenzen der Bundesbeiträge betragen 9500 Franken für eidgenössische Berufsprüfungen und 10 500 Franken für eidgenössische höhere Fachprüfungen. Vorausgesetzt wird dabei, dass sich die Kurse auf einer sogenannten Meldeliste befinden.

Weiterführende Informationen: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/bundesbeitraege.html 

Langue DE
Autres langues FR , IT
Type Définition
Date de publication 01.06.2022
Éditeur Office fédéral de la statistique
Thème Education et science
Numéro OFS glos-1307-de
Enquête, statistique Enquête sur la formation professionnelle supérieure
 
Documents associés Pages Internet eHBB - Finances du système de formation

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/fr/home/statistiken/kataloge-datenbanken.assetdetail.22264303.html