Sozialhilfe im weiteren Sinn

Definition

Die Sozialhilfe im weiteren Sinn umfasst die von den Kantonen im Kampf gegen Armut ausgerichteten finanziellen bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Diese werden im Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinne erfasst und beschrieben. Die Leistungen werden in sieben Kategorien eingeteilt:

  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
  • Alters- und Invaliditätsbeihilfen
  • Arbeitslosenhilfe
  • Wohnbeihilfen
  • Familienbeihilfen
  • Allimentenbevorschussungen
  • Sozialhilfe im engeren Sinn

Wirtschaftliche Sozialhilfe, Alimentenbevorschussungen und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV werden in allen Kantonen ausgerichtet. Die anderen Leistungen werden nur in einigen Kantonen ausgerichtet. Beim Vergleich zwischen den Kantonen ist es wichtig nicht nur die Sozialhilfe im engeren Sinn (wirtschaftliche Sozialhilfe) zu berücksichtigen, sondern auch die ihr vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen.

Sprache DE
Weitere Sprachen IT , FR , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 16.06.2019
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Soziale Sicherheit
BFS-Nummer glos-1204-de
Erhebung, Statistik Sozialhilfeempfängerstatistik

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken.assetdetail.8546083.html