Die Harmonisierung amtlicher Personenregister Kantonale und kommunale Einwohnerregister. Amtlicher Katalog der Merkmale

Version 01.2008

Kantonale und kommunale Einwohnerregister. Amtlicher Katalog der Merkmale

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Das Registerharmonisierungsgesetz (RHG) bezweckt «die Vereinfachung der Datenerhebung für die Statistik durch die Harmonisierung amtlicher Personenregister [sowie] des gesetzlich vorgesehenen Austauschs von Personendaten zwischen den Registern» (Art. 1). Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2008 vollständig in Kraft getreten. In Artikel 4 des RHG wird dem Bundesamt für Statistik (BFS) der Auftrag erteilt, «regelmässig einen amtlichen Katalog der Merkmale» zu veröffentlichen, in dem die Harmonisierungsregeln für einzelne Merkmale aus Personenregistern, insbesondere aus Einwohnerregistern, dargestellt sind.

Sprache DE
Weitere Sprachen IT , FR
Typ Publikation
Veröffentlicht am 14.01.2008
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Copyright Bundesamt für Statistik
Nutzungsbedingungen OPEN-BY-ASK
Thema Grundlagen und Übersichten
Preis gratis
BFS-Nummer 730-0800
Bibliographische Angaben BiBTeX / RIS

 

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