Umweltbezogene Steuern

Definition

Eine Steuer ist eine zwingende Zahlung an den Staat ohne individuelle Gegenleistung – im Gegensatz zu einer Gebühr, bei der die individuelle Gegenleistung beispielsweise die Abfall- oder Abwasserentsorgung ist. Umweltbezogen sind Steuern, wenn das Steuerobjekt als physische Einheit nachweislich negative Auswirkungen auf die Umwelt hat (zum Beispiel Treibstoffe). Unerheblich ist dabei, ob die Steuer im Hinblick auf die Erreichung eines Umweltziels, auf eine Verwendung der Einnahmen für Umwelt- oder sonstige Anliegen eingeführt wurde. Die Mehrwertsteuer ist nicht berücksichtigt.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR
Typ Definition
Veröffentlicht am 22.08.2018
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Raum und Umwelt
BFS-Nummer glos-123-de

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken.assetdetail.5929010.html