Definition
Anzahl der beförderten Personen auf Schweizer Hoheitsgebiet. Nicht berücksichtigt wird das diensttuende Personal der Transportunternehmen. Grundsätzlich wird jede Person nach jedem Umsteigen erneut gezählt. Die Ausnahme bildet die Eisenbahn: Dort entspricht eine beförderte Person der Fahrt einer Person vom Abfahrts- zum Zielort, mit oder ohne Umsteigen von einem Eisenbahnfahrzeug in ein anderes.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR , IT , EN |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 25.11.2021 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Mobilität und Verkehr |
| BFS-Nummer | glos-1305-de |
| Erhebung, Statistik | Statistik des öffentlichen Verkehrs (inkl. Schienengüterverkehr) |