Städtische Gemeinden - IMPI

Definition

Die städtischen Gemeinden machen lediglich 16% der Landesfläche aus. In ihnen wohnen hingegen 63% der Bevölkerung und arbeiten 75% der Beschäftigten. Der städtische Raum umfasst die Kerngemeinden der Agglomeration einschliesslich der Kernstadt mit dem historischen Zentrum. Zum städtischen Raum gehören auch die Kerngemeinden ausserhalb der Agglomerationen. Die Kernzone hat eine Grösse von mindestens 15 000 EBL, und weist eine Dichte von über 500 EBL pro km2 auf.

In Funktion der Grösse der Agglomeration, zu der die Kerngemeinde gehört, wird weiter differenziert nach:

  • Städtische Gemeinde einer grossen Agglomeration: Das sind Kerngemeinden einer Agglomeration mit ≥ 250 000 Einwohner/innen (Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich).
  • Städtische Gemeinde einer mittelgrossen: Agglomeration: Das sind Kerngemeinden einer Agglomeration mit 50 000–249 999 Einwohner/innen (z.B. Aarau, Bellinzona, Chur, Freiburg, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, St.Gallen, Zug).
  • Gemeinde einer kleinen oder ausserhalb einer Agglomeration: Dazu zählen Kerngemeinden einer Agglomeration mit <50 000 Einwohner/innen oder Kerngemeinden ausserhalb der Agglomeration (z.B. Brig VS, Frauenfeld TG, Rapperswil-Jona SG, Stans NW, aber auch Davos GR oder Zermatt VS).

Sprache DE
Weitere Sprachen IT , FR , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 10.05.2021
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Preise
Nachhaltige Entwicklung, regionale und internationale Disparitäten
Grundlagen und Übersichten
BFS-Nummer glos-1297-de

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken.assetdetail.17164300.html