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Statistik Schweiz

Definitionen

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Äquivalenzeinkommen
Das Äquivalenzeinkommen wird ausgehend vom Haushaltseinkommen berechnet. Um den Unterschieden in Bezug auf Haushaltsgrösse und -zusammensetzung Rechnung zu tragen, wird das Haushaltseinkommen auf einen Einpersonenhaushalt umgerechnet, das heisst durch die dem Haushalt entsprechende «Äquivalenzgrösse» dividiert. Diese wird ermittelt, indem die einzelnen Personen des Haushalts gewichtet werden: Die erste erwachsene Person z.B. mit 1,0, die zweite und jede weitere im Alter von 14 Jahren und mehr mit 0,5 sowie jedes Kind unter 14 Jahren mit 0,3 (entspricht der neueren oder «modifizierten» OECD-Äquivalenzskala). Die «Äquivalenzgrösse» ergibt sich aus der Summe dieser Gewichte. (425)
Arithmetisches Mittel

Das arithmetische Mittel, auch Durchschnitt oder arithmetischer Mittelwert genannt, wird errechnet, indem man die einzelnen Beobachtungswerte addiert und die Summe durch die Anzahl der Beobachtungswerte teilt.

In mathematischer Schreibweise ist der Mittelwert einer Anzahl n Beobachtungswerte x1, x2 bis xn definiert als x = (x1 + x2 + … + xn) / n.

Im Gegensatz zu einem anderen häufig verwendeten Lagemass, dem Median (siehe dort), wird das arithmetische Mittel durch die Grösse der Extremwerte stark beeinflusst. Bei einer streng symmetrischen Häufigkeitsverteilung fällt das arithmetische Mittel mit dem Median zusammen. Im Falle einer asymmetrischen Verteilung, z.B. des Einkommens, mit hohen Extremwerten liegt das arithmetischen Mittel über dem Median, bei tiefen Extremwerten darunter. Je deutlicher die Asymmetrie ist, desto grösser ist der Unterschied zwischen arithmetischem Mittel und Median. Um die Lokation einer Verteilung zu beschreiben ist das arithmetische Mittel darum nur bei ungefähr symmetrischen Verteilungen geeignet. Eine Variante des arithmetischen Mittels, das gewichtete Mittel, ordnet jeder Beobachtung ein Gewicht zu. (748)

Armut

Armut kann allgemein beschrieben werden als Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen (materiell, kulturell und sozial), die zur Folge hat, dass die betroffenen Personen nicht den minimalen Lebensstandard erreichen, der im Land, in dem sie leben, als annehmbar empfunden wird. In der Regel wird Armut finanziell definiert, wobei üblicherweise zwei Ansätze angewendet werden: der absolute und der relative Ansatz.

Die Armutsquote basiert auf einer «absoluten» Schwelle: Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Eine so definierte Armutsquote eignet sich als sozialpolitische Zielgrösse, da sich die finanzielle Unterstützung armer Personen oder Haushalte direkt in einer messbaren Reduktion der Armut niederschlägt. In der Schweiz leitet sich die Definition des sozialen Existenzminimums von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab, die als Referenz für die Beurteilung des Sozialhilfeanspruchs dienen.

Die Armutsgefährdungsquote basiert auf einer «relativen» Schwelle: Als armutsgefährdet gelten Personen in Haushalten mit einem Einkommen (ohne Vermögen), das deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau des betreffenden Landes liegt. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet: Ob eine Person als armutsgefährdet gilt, hängt also nicht allein von ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation ab (resp. derjenigen ihres Haushalts), sondern auch vom landesspezifischen Wohlstandsniveau. Da dieser Indikator unabhängig von länderspezifischen Faktoren wie z.B. der Sozialgesetzgebung überall gleich berechnet werden kann, eignet er sich für internationale Vergleiche. (322)

Armutslücke
Die mediane Armutslücke misst den medianen Abstand der verfügbaren Haushaltseinkommen der armen Bevölkerung zur Armutsgrenze und gibt dadurch an, wie stark die arme Bevölkerung von Armut betroffen ist. Die Armutslücke wird grösser, wenn sich die Einkommen der Armen weiter von der Armutsgrenze entfernen. Sie wird in Prozenten der Armutsgrenze ausgedrückt. (993)
Armutsquote / Armutsgefährdungsquote
Die Armutsquote entspricht dem prozentualen Anteil der armen Personen an der gesamten Bevölkerung. Eine Person gilt als arm, wenn sie in einem Haushalt lebt, dessen verfügbares Haushaltseinkommen unter der Armutsgrenze liegt. Die Ermittlung der Armutsgefährdungsquote erfolgt analog durch den Vergleich des verfügbaren Äquivalenzeinkommens mit der Armutsgefährdungsgrenze. (92)
Bedürftigkeit
Bedürftigkeit besteht, wenn ein Haushalt die notwendigen Mittel für die Lebenshaltung nicht selbst aufbringen kann. (754)
Bevölkerung
Schema der verschiedenen Bevölkerungsbegriffe Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. (135)
Bildungsstand der Bevölkerung
Der Bildungsstand der Bevölkerung gibt an, welcher Prozentanteil der Bevölkerung die Ausbildung auf der jeweiligen Bildungsstufe abgeschlossen hat. Wenn nicht anders vermerkt, werden nur die 25- bis 64jährigen Personen berücksichtigt. Diese Bevölkerungsgruppe hat in der Regel ihre erste Ausbildung abgeschlossen und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. (481)
Bruttohaushaltseinkommen
Das Bruttohaushaltseinkommen fasst die Einkommen sämtlicher Mitglieder eines Privathaushalts zusammen. Dazu gehören die Bruttolöhne (vor den Sozialabzügen), die Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, die Renten, die Zinsen, die Überweisungen von anderen Haushalten, die Naturalbezüge aus dem eigenen Betrieb, die Naturalleistungen des Arbeitgebers, die Produkte aus dem eigenen Garten usw. (421)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
Das BIP ist ein Mass für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft im Laufe eines Jahres. Es misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden - also die sog. Wertschöpfung. Das BIP wird in jeweiligen Preisen und in konstanten Preisen eines bestimmten Jahres errechnet. In konstanten Preisen wird die reale Wirtschaftsentwicklung im Zeitablauf frei von Preiseinflüssen dargestellt. (208)
COICOP-Nomenklatur
Classification of Individual Consumption by Purpose (Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualverbrauchs). (422)
Egalitär-familienbezogenes Modell
Dieses Modell basiert auf der Idee der partnerschaftlichen Aufteilung von Kinderbetreuung und Hausarbeit sowie der gleichwertigen und symmetrischen Integration von Müttern und Vätern in die Erwerbsarbeit. Darunter fallen Paare, in denen sich beide, Mutter und Vater, als Teilzeit erwerbstätig bezeichnen. Im Unterschied zum egalitär-erwerbsbezogenen Modell geniesst die Betreuung und Erziehung kleiner Kinder in der Privatsphäre hier nach wie vor eine hohe Wertschätzung. (968)
Ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten
Siehe "institutionalisierte Freiwilligenarbeit". (349)
Einelternfamilien
Unter Einelternfamilien sind Haushalte allein erziehender Väter und Mütter mit Kindern unter 16 Jahren zu verstehen.
Einelternschaft ist zwar oft nur ein vorübergehender Zustand, der heutzutage am häufigsten nach der Trennung einer Ehe oder Partnerschaft auftritt. Zu den allein Erziehenden gehören aber auch Witwen und Witwer mit unmündigen Kindern sowie Frauen, die trotz geplanter oder ungeplanter Elternschaft nicht heiraten wollen oder können. (969)
Erwerbslose gemäss ILO
Als Erwerbslose gemäss ILO gelten Personen im Alter von 15-74 Jahren, die

  • in der Referenzwoche nicht erwerbstätig waren

  • und die in den vier vorangegangenen Wochen aktiv eine Arbeit gesucht haben und

  • und die für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar wären.


Diese Definition entspricht den Empfehlungen des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) und der Definition von EUROSTAT.

(634)
Erwerbslosenquote gemäss ILO
Formel: (170)

Erwerbspersonen
Als Erwerbspersonen gelten die Erwerbstätigen und die Erwerbslosen gemäss ILO zusammen. Die Erwerbspersonen bilden zusammen das Arbeitsangebot. (166)
Erwerbsquote
(167)

Erwerbstätige
Als Erwerbstätige gelten Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die während der Referenzwoche

  • mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben,

  • oder trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten,

  • oder unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.

Unter diese Definition fallen, unabhängig vom Ort, wo die Tätigkeit ausgeführt wird (im Betrieb, zu Hause [Heimarbeit] oder in einem anderen Privathaushalt), alle Arbeitnehmenden, Selbständigerwerbenden, im eigenen Familienbetrieb mitarbeitenden Familienmitglieder, Lehrlinge, Rekruten, Unteroffiziere und Offiziere, die während der Rekrutenschule bzw. des Abverdienens ihre Arbeitsstelle bzw. ihren Arbeitsvertrag behalten können, Schüler und Studierende, die neben ihrer Ausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Rentner, die nach der Pensionierung noch erwerbstätig sind. Nicht berücksichtigt werden die Hausarbeit im eigenen Haushalt, unbezahlte Nachbarschaftshilfe und andere ehrenamtliche Tätigkeiten.

(siehe auch den verwandten Begriff «Beschäftigte») (168)
Freiwilligenarbeit
Oberbegriff für "institutionalisierte Freiwilligenarbeit" und "Informelle Freiwilligenarbeit" (siehe die betreffenden Definitionen). (350)
Grossregionen
Genferseeregion: Waadt, Wallis, Genf
Espace Mittelland: Bern, Freiburg, Solothurn, Neuenburg, Jura
Nordwestschweiz: Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau
Zürich: Zürich
Ostschweiz: Glarus, Schaffhausen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh., St.Gallen, Graubünden, Thurgau
Zentralschweiz: Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug
Tessin: Tessin (657)
Haus- und Familienarbeit
Unbezahlte Arbeiten innerhalb des eigenen Haushalts wie Zubereiten von Mahlzeiten, Abwaschen, Putzen, Einkaufen, Waschen, handwerkliche Tätigkeiten, Tier- und Pflanzenpflege, administrative Arbeiten für den Haushalt, Kinderbetreuung und Betreuung pflegebedürftiger Erwachsener im Haushalt. (353)
Haushalt
Eine Gruppe von Personen, die in der Regel zusammen wohnen, d.h. eine gemeinsame Wohnung teilen. Die Haushalte werden unterschieden nach Privat- und nach Kollektivhaushalten (Heime, Spitäler, Gefängnisse, Internate usw.). Privathaushalte sind entweder Einpersonen- oder Mehrpersonenhaushalte. Die Mehrpersonenhaushalte werden wiederum unterteilt in Familienhaushalte und Nichtfamilienhaushalte. Familienhaushalte sind Privathaushalte mit mindestens einem Familienkern. Als Familienkern gilt ein Vorstands(-Ehe-)Paar (mit oder ohne Kinder), ein Vorstand (ohne Partner) mit Kind(ern) oder ein solcher mit Eltern (bzw. einem Elternteil). Bei den Paarhaushalten wird zwischen Ehepaaren und Konsensualpaaren unterschieden. Konsensualpaare bestehen aus nicht miteinander verheirateten Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. (420)
Informelle Freiwilligenarbeit
Unbezahlte Hilfeleistungen aus persönlicher Initiative für Personen, die nicht im selben Haushalt leben. Z. B. Nachbarschaftshilfe, verwandte oder bekannte Kinder hüten, Dienstleistungen für andere Haushalte wie Hausarbeiten, Transportdienste, Gartenarbeiten usw. (351)
Institutionalisierte Freiwilligenarbeit
Unbezahlte Tätigkeiten für eine Organisation, einen Verein oder eine öffentliche Institution. Z.B. sportlich-kulturelle Vereine, Interessenvereinigungen, kirchliche Institutionen, sozial-karitative Organisationen, Parteien oder politische Ämter sowie öffentliche Dienste. Sitzungsgelder, Spesenvergütungen oder symbolische Beiträge gelten nicht als Bezahlung. (352)
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Zuletzt aktualisiert am: 19.08.2010
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