Für Menschen mit Behinderungen ist es oft nicht einfach, sich fortzubewegen. Dies trifft sowohl bei langen wie auch kurzen Distanzen zu. Die Schwierigkeiten sind primär physiologischer Art (querschnittgelähmte oder blinde Personen) und sekundär verbunden mit dem baulichen und technologischen Umfeld (nicht auf Personen im Rollstuhl ausgerichtete Busse, keine akustischen Informationen usw.). Das Behindertengleichstellungsgesetz zielt ganz klar auf die Beseitigung der sekundären Schwierigkeiten («umweltbezogene Hindernisse»), insbesondere im Bereich des öffentlichen Verkehrs, hin.
Die grosse Mehrheit der Menschen mit Behinderungen (90%) sagt, dass sie die öffentlichen Verkehrsmittel ohne Probleme nutzen kann. 4% von ihnen geben an, Schwierigkeiten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu haben, 2% grosse Schwierigkeiten und 4% sagen, dass sie Busse und Züge überhaupt nicht benutzen können. Von den Personen ohne Behinderungen sind weniger als 1% mit solchen Schwierigkeiten oder Unmöglichkeiten konfrontiert. Demnach ist nur ein kleiner Teil der Bevölkerung bei der Fortbewegung im Alltag durch physiologischen und/oder umgebungsbezogenen Schwierigkeiten eingeschränkt. Menschen mit Behinderungen benutzen im Übrigen verschiedene Transportmittel (zu Fuss, Velo, öffentliche Verkehrsmittel oder Motorfahrzeuge) und dies zu sehr ähnlichen Anteilen wie die Menschen ohne Behinderungen. Dies gilt zumindest für Personen, die in einem Privathaushalt leben.

