Dieser Abschnitt behandelt die Teilnahme der Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und ihren Zugang zur Basisinfrastruktur. Diese Themen spielen im Behindertengleichstellungsgesetz eine zentrale Rolle. Es werden vier Indikatoren vorgestellt: Teilnahme an Vereinen und Politik, Zugang zur Informationsgesellschaft (Internet und neue Informations- und Kommunikationstechnologien), Mobilität (insbesondere in den öffentlichen Verkehrsmitteln) und Zugang zu Dienstleistungen für die Bevölkerung (Post usw.).
Gleichstellung von Menschen mit BehinderungenGesellschaftliche Teilhabe
Zuletzt aktualisiert am: 16.05.2012
