Die Beteiligung am Arbeitsmarkt ist ein wichtiges, im Gleichstellungsgesetz stark verankertes Element bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Sie wird hier gemäss den internationalen Standards des International Labour Organization (ILO) betrachtet.
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - ErwerbstätigkeitErwerbsbeteiligung
Arbeitsmarktstatus
Von den Menschen mit Behinderungen im Erwerbsalter (16–64 Jahre) beteiligen sich mehr als zwei Drittel am Arbeitsmarkt: 67% sind erwerbstätig, 4,6% erwerbslos. Diese Zahlen belegen ein starkes Engagement von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben. Auch bei Menschen mit Behinderungen, die stark eingeschränkt sind, ist eine Person von zweien erwerbstätig. Dennoch ist dieses Engagement systematisch geringer als bei Menschen ohne Behinderungen.
Teilzeit und Vollzeit
Jede zweite behinderte Person arbeitet Teilzeit, während dies bei Personen ohne Behinderungen nur bei jeder dritten Person der Fall ist. Dies hängt stark mit der Behinderung zusammen: 25% der teilzeitbeschäftigten Personen mit Behinderungen (stark eingeschränkte Personen: 48%) geben an, aus gesundheitlichen Gründen nicht vollzeitlich tätig zu sein (bei Personen ohne Behinderungen liegt dieser Anteil bei 1,0%).
| Dokument / Objekt | Titel | Periode | |
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Beteiligung am Arbeitsmarkt von Menschen mit und ohne Behinderungen (je-d-20.05.02.03.01) Bundesamt für Statistik BFS |
2007/2009-2010 | |


