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Statistik Schweiz

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - BildungAusbildung

Der Zugang zu Schul- und Berufsbildung ist ein Grundrecht für jeden Menschen. Bei behinderten Kindern und Jugendlichen ist dieses Recht nicht immer einfach umzusetzen. Die Souveränität der Kantone im Bildungsbereich führt zu verschiedenen Lösungsansätzen. Ein grosser Unterschied besteht namentlich zwischen den Kantonen, die behinderte Kinder in spezialisierten Institutionen aufnehmen, und den Kantonen, die die Integration in Standardschulklassen fördern. Es gilt zu erwähnen, dass die Gleichstellung bei der Grundbildung ausschliesslich behinderte Kinder und Jugendliche, jedoch nicht Personen, die im Erwachsenenalter eine Behinderung erlitten haben, betrifft.

 

Schülerinnen und Schüler in Sonderklassen und Sonderschulen, 1980–2008

Anteil in Prozent aller Schülerinnen, respektive Schüler der obligatorischen Schule
 1980/811990/911995/962000/012005/062008/09
Sonderklasse      
Mädchen2.22.42.83.03.02.4
Knaben3.23.74.24.64.63.7
Insgesamt2.73.13.53.83.83.1
Sonderschule      
Mädchen1.11.21.21.31.41.3
Knaben1.71.92.02.22.42.6
Insgesamt1.41.61.61.81.92.0

Ohne die Schüler und Schülerinnen mit Sonderlehrplan, die in einer Standardklasse intergriert sind und ohne die Einführungsklassen für Fremdsprachige.

BFS, Statistik der Lernenden

Weitere Informationen über die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Lehrplan

Zuletzt aktualisiert am: 16.05.2012
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