Der Zugang zu Erziehung und Bildung ist ein Grundrecht für jeden Menschen. Bei Personen mit Behinderungen ist dieses Recht nicht immer einfach umzusetzen. Oft braucht es materielle (rollstuhlgerechter Zugang zum Gebäude, Schulmaterial usw.) oder pädagogische Anpassungen (besonderer Lehrplan, persönliche Betreuung usw.).
In diesem Abschnitt wird einerseits auf die Schulbildung von behinderten Kindern und Jugendlichen (Grundbildung und abgeschlossener Bildungsstand), andererseits auf den Zugang zum lebenslangen Lernen (Weiterbildung) eingegangen. Nicht berücksichtigt werden im ersten Teil Personen, die eine Grundbildung abgeschlossen haben, bevor sie eine Behinderung erfahren haben. Der zweite Teil ist besonders wichtig, da die Weiterbildung (im Sinne von Fortbildung oder neuer Ausbildung) oftmals unumgänglich ist, um die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu stärken oder wiederherzustellen, damit sie sich am Arbeitsmarkt beteiligen können.
