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Statistik Schweiz

Querschnittsthemen – Daten, IndikatorenAusländer und Strafrecht

Strafverfolgung und Strafvollzug nach Nationalität

Dokument / Objekt Titel Periode
Bevölkerungszahlen, Strafverfolgungs- und Strafvollzugszahlen im Vergleich. Download (XLS). Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. 24 KB   Bevölkerungszahlen, Strafverfolgungs- und Strafvollzugszahlen im Vergleich
(su-d-19.03.03.09.32)
Bundesamt für Statistik BFS
2009

Umsetzung der Ausschaffungsinitiative nach Berücksichtigung der Straftaten der Volksinitiative und des direkten Gegenentwurfs von National- und Ständerat

Dokument / Objekt Titel Periode
Statistische Informationen aus der Urteilsstatistik zur  Ausschaffungsinitiative und Gegenentwurf. Download (XLS). Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. 54 KB   Statistische Informationen aus der Urteilsstatistik zur Ausschaffungsinitiative und Gegenentwurf
(su-d-19.03.03.09.31)
Bundesamt für Statistik BFS
2007-2008

Umsetzung der Ausschaffungsinitiative nach Berücksichtigung der Straftaten der verschiedenen Varianten der Arbeitsgruppe nach Annahme der Volksinitiative

Die Volksinitiative vom 15.02.2008 'Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)' wurde mit 52,3 Prozent der Stimmen angenommen.
Die Abstimmungsvorlage: http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis357.html Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Das BFS hat zuhanden der Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative befasst, verschiedenene Zusammenstellungen mit statistischen Zahlen erarbeitet. Für den Bericht zu Handen des Bundesrates wurden 3 Varianten erstellt.

      • Variante 1:
        Art. 73bis Landesverweisung
        Der Strafrichter verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen eines der angeführten Delikte verurteilt werden, unabhängig von der Höhe der Strafe aus dem Gebiete der Schweiz
      • Variante 2
        Art. 73a Zwingende Landesverweisung
        Das Gericht verweist einen Ausländer für 5 bis 15 Jahre des Landes, wenn er eine der folgenden Straftaten begangen hat und zu einer Strafe nach Absatz 2 verurteilt wird.
      • Variante 3
        Art. 67c Landesverweisung
        Das Gericht verweist einen Ausländer des Landes, wenn er zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagen oder Tagessätzen oder innert 10 Jahren zu mehreren Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder zu gemeinnütziger Arbeit von insgesamt mehr als 180 Tagen, Tagessätzen oder 720 Stunden verurteilt wird und das Urteil jeweils eine der ngeführten Straftaten enthält.

Erläuterungen des federführenden Bundesamtes für Justiz finden Sie unter: http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/themen/kriminalitaet/umsetzung_der_ausschaffungsinitiative.html
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Dokument / Objekt Titel Periode
Statistische Informationen aus der Urteilsstatistik zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, nach Varianten. Download (XLS). Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. 60 KB   Statistische Informationen aus der Urteilsstatistik zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, nach Varianten
(su-d-19.03.03.09.35)
Bundesamt für Statistik BFS
2009
Zuletzt aktualisiert am: 28.06.2011
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