Anzahl Jahre zwischen Strafurteil/Entlassung und neuer Straftat
Problematik
Zur Berechnung von Rückfallraten muss der Zeitraum bestimmt werden, während dem eine verurteilte (oder entlassene) Person beobachtet wird, bis sie entweder eine neue oder keine weitere Straftat begeht. Die Dauer der Beobachtungszeit wurde lange von der Strafschärfungsregel bei Rückfall beeinflusst (Art. 64 aStGB, 2007 aufgehoben). Seit der Veröffentlichung des Vorentwurfs des Strafgesetzbuches von Carl Stooss von 1893, bestätigt in der 1937 resp. 1939 angenommenen Version, ist der Richter gehalten, im Falle eines Rückfalls innerhalb von 5 Jahren nach einer Verurteilung das Strafmass anzuheben.
Die vorliegenden Rückfallanalysen zeigen, dass es nicht nötig ist, eine solch lange Periode zu wählen. Obwohl einige Personen ihre erste Rückfallstraftat erst 10 Jahre nach einer Verurteilung resp. einer Entlassung begehen, genügt ein 3-jähriger Zeitraum, um die wichtigsten Veränderungen zu beobachten. Wiederverurteilte Personen begehen in der Regel ihre Rückfallstraftat in den ersten Jahren nach einer Verurteilung resp. nach einer Entlassung. Untenstehend sind die Ergebnisse über die Veränderung der Rückfallraten einem Jahr nach der Verurteilung resp. Entlassung nach Geschlecht, Alterskategorien, Vorstrafen und ausgewählten Straftaten dargestellt.
Ergebnisse
Unter den 1985 verurteilten bzw. den 1985 aus dem Strafvollzug entlassenen Schweizern begehen 52% eine neue Straftat im Zeitraum von 20 Jahren. Unter allen in diesen 20 Jahren rückfällig gewordenen Personen wurde eine von 5 Personen (20.1%) innerhalb von 3 Monaten rückfällig, mehr als ein Drittel (35,8%) innerhalb von 1 Jahr, die Hälfte (48.8%) innerhalb von 2 Jahren, zwei Drittel (69,4%) innert weniger als 5 Jahren und 9 von 10 Personen (86.4%) innerhalb von 10 Jahren. Nur wenig mehr als 10% der Wiederverurteilten haben die Rückfallstraftat in den 10 bis 20 Jahren nach der Referenzstraftat begangen. Die dreimonatige Rückfallrate sinkt kontinuierlich. Es ist kein klarer „Abbruch“ beobachtbar.
Die kumulierte Rückfallrate der Kohorte von verurteilten resp. entlassenen Personen aus dem Jahr 2000 liegt tiefer als diejenige der Kohorte der 1985 verurteilten resp. entlassenen. Dieser Rückgang ist grundsätzlich auf den Rückgang des Anteils der Rückfälligen in den ersten Monaten nach dem Urteils- bzw. Entlassungsdatum zurückzuführen. So begingen 11% der 1985 verurteilten resp. entlassenen Schweizer eine Rückfalltat vor Ablauf von 3 Monaten. Dieser Anteil liegt 2000 bei 6.4%. Die dreimonatige Rückfallrate dagegen ist ab 3 Jahren nach einer Verurteilung resp. Entlassung für alle Kohorten gleich.






