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Statistik Schweiz

Querschnittsthemen – AnalysenBeobachtungszeitraum

Anzahl Jahre zwischen Strafurteil/Entlassung und neuer Straftat

 

Problematik
Zur Berechnung von Rückfallraten muss der Zeitraum bestimmt werden, während dem eine verurteilte (oder entlassene) Person beobachtet wird, bis sie entweder eine neue oder keine weitere Straftat begeht. Die Dauer der Beobachtungszeit wurde lange von der Strafschärfungsregel bei Rückfall beeinflusst (Art. 64 aStGB, 2007 aufgehoben). Seit der Veröffentlichung des Vorentwurfs des Strafgesetzbuches von Carl Stooss von 1893, bestätigt in der 1937 resp. 1939 angenommenen Version, ist der Richter gehalten, im Falle eines Rückfalls innerhalb von 5 Jahren nach einer Verurteilung das Strafmass anzuheben.

Die vorliegenden Rückfallanalysen zeigen, dass es nicht nötig ist, eine solch lange Periode zu wählen. Obwohl einige Personen ihre erste Rückfallstraftat erst 10 Jahre nach einer Verurteilung resp. einer Entlassung begehen, genügt ein 3-jähriger Zeitraum, um die wichtigsten Veränderungen zu beobachten. Wiederverurteilte Personen begehen in der Regel ihre Rückfallstraftat in den ersten Jahren nach einer Verurteilung resp. nach einer Entlassung. Untenstehend sind die Ergebnisse über die Veränderung der Rückfallraten einem Jahr nach der Verurteilung resp. Entlassung nach Geschlecht, Alterskategorien, Vorstrafen und ausgewählten Straftaten dargestellt.


Ergebnisse
Unter den 1985 verurteilten bzw. den 1985 aus dem Strafvollzug entlassenen Schweizern begehen 52% eine neue Straftat im Zeitraum von 20 Jahren. Unter allen in diesen 20 Jahren rückfällig gewordenen Personen wurde eine von 5 Personen (20.1%) innerhalb von 3 Monaten rückfällig, mehr als ein Drittel (35,8%) innerhalb von 1 Jahr, die Hälfte (48.8%) innerhalb von 2 Jahren, zwei Drittel (69,4%) innert weniger als 5 Jahren und 9 von 10 Personen (86.4%) innerhalb von 10 Jahren. Nur wenig mehr als 10% der Wiederverurteilten haben die Rückfallstraftat in den 10 bis 20 Jahren nach der Referenzstraftat begangen. Die dreimonatige Rückfallrate sinkt kontinuierlich. Es ist kein klarer „Abbruch“ beobachtbar.

Die kumulierte Rückfallrate der Kohorte von verurteilten resp. entlassenen Personen aus dem Jahr 2000 liegt tiefer als diejenige der Kohorte der 1985 verurteilten resp. entlassenen. Dieser Rückgang ist grundsätzlich auf den Rückgang des Anteils der Rückfälligen in den ersten Monaten nach dem Urteils- bzw. Entlassungsdatum zurückzuführen. So begingen 11% der 1985 verurteilten resp. entlassenen Schweizer eine Rückfalltat vor Ablauf von 3 Monaten. Dieser Anteil liegt 2000 bei 6.4%. Die dreimonatige Rückfallrate dagegen ist ab 3 Jahren nach einer Verurteilung resp. Entlassung für alle Kohorten gleich.

 

Kumulierte Rückfallrate nach Jahr der Verurteilung/Entlassung
Rückfallrate nach Jahr der Verurteilung/Entlassung
Eine Beobachtungsperiode von 3 Jahren genügt nicht nur, um die Rückfallhäufigkeit zwischen verschiedenen Kohorten zu vergleichen, sondern auch um die Unterschiede zwischen Männern und Frauen, Jungen und älteren Personen oder den Vorbestraften und den Nicht-Vorbestraften zu beobachten. Zwischen den verschiedenen Straftaten wie Diebstahl, Drogenhandel, Gewalt- oder Strassenverkehrsdelikte bestehen grosse Unterschiede im Anteil der Personen, die innert weniger als 3 Jahren rückfällig werden; hingegen sind die dreimonatigen Rückfallraten nach 3 Jahren für alle Straftaten gleich.
An dieser Stelle muss betont werden, dass hier allgemeine Rückfälle (Wiederverurteilung für alle möglichen Vergehen oder Verbrechen) untersucht wurden und nicht spezifische Rückfälle (Wiederverurteilung für eine gleiche Straftat).

 

Dreimonatige Rückfallrate nach Geschlecht
Dreimonatige Rückfallrate nach Alter
Dreimonatige Rückfallrate nach Anzahl Vorverurteilungen
Dreimonatige Rückfallrate nach Auwahl Vergehen
Methoden
Für diese Analysen wurden nur für ein Vergehen oder ein Verbrechen verurteilte Personen schweizerischer Nationalität berücksichtigt. Die Personen ausländischer Nationalität wurden von der Referenzpopulation ausgesondert, da es in der Urteilsstatistik nicht möglich ist, die in der Schweiz wohnhaften von den nicht hier wohnhaften Ausländern zu unterscheiden (Grenzgänger, Durchreisende ….) und weil die Angaben zum Vollzug einer Landesverweisung in dieser Statistik nicht enthalten sind. Da für die nicht in der Schweiz wohnhaften Ausländer keine Daten über deren allfälligen Vorstrafen und Rückfallen vorliegen, würden die Ergebnisse durch die Berücksichtigung dieser Population verfälscht. Die Rückfallanalysen sind beschränkt auf Verbrechen und Vergehen, da die Mehrheit der Übertretungen nicht im Strafregister aufgenommen wird. Gemäss zweier Studien des BFS (Storz, 1996, BFM 2000) zeigte die in der Schweiz wohnhafte ausländische Bevölkerung zu Beginn und am Ende der 1990er Jahre ähnliche Verurteiltenraten wie die schweizerische Bevölkerung. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass die hier erarbeiteten Ergebnisse für die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz gültig sind. Zur Erläuterung des Ausschlusses der Ausländer aus den Rückfallanalysen wurden bestimmte Vergleiche zwischen Schweizern und Ausländern durchgeführt (Nationalität).


Quelle: BFS - Strafurteilsstatistik, Strafvollzugsstatistik, Jugendurteilsstatistik

 

Zuletzt aktualisiert am: 29.01.2010
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