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Statistik Schweiz

Kriminalität, Strafvollzug - JugendvollzugProjekt zu den jugendstrafrechtlichen Vollzügen

Einführung
Seit Aufnahme der 1999 revidierten, personenbezogenen Statistik der Jugendstrafurteile kann über die Anwendung des Jugendstrafrechts detailreich berichtet werden. Es fehlt jedoch eine Statistik der jugendstrafrechtlichen Vollzüge. Es handelt sich dabei um den Vollzug von Untersuchungshaft und vorsorglichen Anordnungen von Schutzmassnahmen sowie um Schutzmassnahmen und Freiheitsentzug. Gerade im Hinblick auf Fragen nach der Anwendung des Jugendstrafrechts und der Wirksamkeit der Sanktionen wie auch im Hinblick auf einen effizienten Ressourceneinsatz ist eine genauere Kenntnis über die Verläufe platzierter Jugendlicher unabdingbar.

Das Projekt einer Statistik jugenstrafrechtlicher Vollzüge 
Seit 2007 bereiten die Bundesämter für Statistik und Justiz die Durchführung einer Datenerhebung und die Erstellung einer Statistik zu den jugendstrafrechtlichen Vollzügen vor. Im Rahmen des EJPD-Berichtes zur Jugendgewalt wurde im Massnahmenkatalog die Erstellung einer Jugend-Strafvollzugsstatistik mit dem Ziel der Überprüfung der Wirksamkeit von Jugendstrafen und -massnahmen vorgesehen (siehe entsprechenden Konsultationsentwurf vom 29. Juni 2007, S. 28). Der Vorschlag fand weitgehende Unterstützung, u.a. seitens der Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege und der Jugendstrafbehörden grösserer Kantone. Gestützt auf den Bericht des Bundesrates "Jugend und Gewalt" und mit Bundesratsbeschluss vom 20. Mai 2009 wurde das BFS mit dem Aufbau dieser Statistik bis 2012 beauftragt. Der Bundesrat wird Mitte 2012 gestützt auf die Evaluationsergebnisse der Projektphase über das weitere Vorgehen und den Ressourcenbedarf für die Betriebsphase ab 2013 entscheiden.

Die Vorarbeiten
Bereits Ende 2008 wurden die Jugendanwaltschaften und die Jugendgerichte der Kantone über die Aufnahme der Vorarbeiten informiert. Im Rahmen einer Vorstudie wurden die Vollzugsorganisationen einzelner kantonaler Behörden und die bestehenden Informatiklösungen untersucht und ein Vorschlag über mögliche Ausgestaltungslösungen der Erhebung erarbeitet. Im Frühjahr 2009 lag eine Konzeption für zwei komplementäre Erhebungen vor: eine Stichtagserhebung, wie sie bereits seit 20 Jahren in den Erwachseneneinrichtungen durchgeführt wird, und eine Stichprobenerhebung, die Auskunft über Vollzüge durch die Einrichtungen sowie über die Rückfälle geben soll.
Die erste Erhebung soll mit minimalem Aufwand über die jeweilige Anzahl nach Jugendstrafrecht in einem strafrechtlichen Vollzug stehenden jungen Menschen informieren. Sie wird an einem Stichtag, jeweils am 1. Mittwoch des Monats September durchgeführt, d.h. das erste Mal am 1. September 2010.
Die zweite Erhebung zielt auf die Erfassung von justiziellen und institutionellen Verläufen von jugendstrafrechtlichen Vollzügen ab, wobei die Ermittlung von Rückfallraten und die Wirksamkeitsprüfung längerfristig zentral sein werden. Damit Rückfallanalysen in der Pilotphase zu Testzwecken überhaupt durchgeführt und der Anwendung des neuen Jugendstrafrechts Rechnung getragen werden können, wurde das Referenzjahr 2007 gewählt, womit gemäss Analysestandard des BFS drei Jahren für die Rückfallbeobachtung vorliegen werden.

Die Pilotphase 2010 - 2012
In der Pilotphase 2010 bis 2012 sollen die rechtlichen, inhaltlichen, statistischen und informatiktechnischen Aspekte dieser neuen statistischen Aktivität umfassend untersucht werden. Gleichzeitig sind Aufwandsfragen zu klären und Vorschläge für eine nachhaltige Lösung für dieses Statistikvorhaben zu erarbeiten. Während es in dieser Phase möglich sein wird, zwei Stichtagserhebungen, nämlich für die Jahre 2010 und 2011 durchzuführen, wird sich die Stichprobenstudie auf die Vollzüge aus dem Referenzjahr 2007 beschränken.
Es wurde eine kleine Projektorganisation aufgebaut, welche zwei Vizedirektionen der Bundesämter für Statistik und für Justiz zusammen mit den projektleitenden Personen einbezieht. Zusätzlich wurde ein Begleitgremium mit Vertretern aus Jugendanwaltschaften und Jugendstaatsanwaltschaft dreier Kantone bestellt.
Die Jugendstrafbehörden der Kantone wurden im Rahmen der Jahresversammlung der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege (SVJ) durch ihren Präsidenten und schriftlich durch die Bundesämter über das Projekt informiert. Zudem wird der für Vollzugsfragen zuständige Neunerausschuss der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJKPD) auf dem Laufenden gehalten.


Neuchâtel, 30. Juli 2010

 

Zuletzt aktualisiert am: 05.08.2010
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