Verurteilungen (Erwachsene) - Daten, Indikatoren Überblick: Methodischer Kommentar
Aussagekraft der Statistik
Die Strafurteilsstatistik enthält die in das zentrale Strafregister eingetragenen Verurteilungen von Erwachsenen und stellt somit nur einen Ausschnitt der Kriminalität dar. Nicht bei allen begangenen Straftaten ergeht eine Verzeigung und ein Urteil und nicht alle Verurteilungen werden in das Strafregister eingetragen. Damit eine Straftat gerichtlich beurteilt werden kann, muss sie im Vorfeld bei oder von der Polizei angezeigt worden sein, ein Tatverdächtiger muss identifiziert und gegen diesen muss ein Strafverfahren eröffnet worden sein. Dies geschieht in vielen Fällen nicht. Viele Straftaten werden gar nicht erst angezeigt oder die Anzeige ergeht gegen ‚unbekannt’.
Aufgrund der gesetzlichen Beschränkungen der Eintragungspflicht in das Strafregister werden nicht alle Verurteilungen wegen leichten Straftaten (Übertretungen) im Strafregister eingetragen. Die Bestimmungen über die Eintragung ins Strafregister wurden seit 1984 zweimal revidiert (1992 und 2007). Die Nomenklatur der Straftaten erlaubt die Unterscheidung zwischen Übertretungen, Verbrechen und Vergehen nur für die vier wichtigsten Gesetze [das Strafgesetzbuch (StGB), das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), das Ausländergesetz (AuG) und das Strassenverkehrsgesetz (SVG)]. Aus diesem Grund wurden für die Basisanalysen nationale Nebengesetze wie auch die Übertretungen gegen die Hauptgesetze in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt
Auch ist die Beurteilung der Kriminalitätsentwicklung über die Jahre mit den Daten der Strafurteilsstatistik nur beschränkt möglich. Das Anzeigeverhalten der Opfer kann sich mit der Zeit ändern und beeinflusst somit die Verurteilungszahlen. Weiter kann die Kontrollintensität der polizeilichen Arbeit je nach Prioritätensetzung erhöht oder gesenkt werden. Insbesondere im Bereich der Strassenverkehrs- und der Betäubungsmitteldelinquenz können solche Faktoren die Anzahl Verzeigungen und somit die der Verurteilungen beeinflussen.
Im Weiteren werden die Verurteilungen im Register erst erfasst, sobald das Urteil in Kraft tritt. Die Behandlung von möglichen Rekursen kann Jahre in Anspruch nehmen. Aus diesen Gründen dauert es mehrere Jahre bis alle in einem Jahr gefällten Urteile im Strafregister eingetragen sind und in der Statistik erscheinen. Demzufolge sind bei der Interpretation der Entwicklung der Urteilszahlen in den jüngsten Erhebungsjahren Vorsicht und Zurückhaltung geboten.
