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Statistik Schweiz

Verurteilungen (Erwachsene) - Daten, IndikatorenÜberblick - Neues Sanktionenrecht

Die wichtigsten Änderungen des Sanktionenrechts seit 2007

Am 1. Januar 2007 ist der neue Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Dies führt zu folgenden wichtigsten Änderungen im Sanktionenrecht:

  • Einführung der Geldstrafe (höchstens 360 Tagessätze, sofern es das Gesetz nicht ausdrücklich anders bestimmt / 1 Tagessatz: höchstens 3'000 Franken).
  • Einführung der gemeinnützigen Arbeit (höchstens 720 Stunden) anstelle einer Freiheitsstrafe von weniger als sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
  • Abschaffung der bedingten Freiheitsstrafe unter sechs Monaten. Bedingte Freiheitsstrafen können bis zu 2 Jahren ausgesprochen werden (früher bis 18 Monate).
  • Beschränkung der unbedingten Freiheitsstrafe unter sechs Monaten auf besondere, begründete Fälle.
  • Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit können auch bedingt ausgesprochen werden.
  • Einführung der teilbedingten Verurteilung, in dem ein Teil bedingt und ein anderer unbedingt ausgesprochen wird  (bei: Geldstrafen, gemeinnütziger Arbeit und Freiheitsstrafen ab mindestens einem Jahr bis maximal drei Jahre) Der zu vollziehende Teil darf die Hälfte der Strafe nicht überschreiten.
  • Der Richter darf bei einer bedingten Strafe noch eine unbedingte Geldstrafe oder eine Busse aussprechen.

 

SanktionenStrafenStatistik nach den ausgesprochenen Hauptstrafen
 MassnahmenStatistik nach den ausgesprochenen Strafen und Massnahmen
 Angerechnete UntersuchungshaftStatistik nach angerechneter Untersuchungshaft
 Entwicklung SanktionenrechtEntwicklung Sanktionenrecht von 1984 bis 2006
Zuletzt aktualisiert am: 04.11.2010
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