Die wichtigsten Änderungen des Sanktionenrechts seit 2007
Am 1. Januar 2007 ist der neue Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Dies führt zu folgenden wichtigsten Änderungen im Sanktionenrecht:
- Einführung der Geldstrafe (höchstens 360 Tagessätze, sofern es das Gesetz nicht ausdrücklich anders bestimmt / 1 Tagessatz: höchstens 3'000 Franken).
- Einführung der gemeinnützigen Arbeit (höchstens 720 Stunden) anstelle einer Freiheitsstrafe von weniger als sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
- Abschaffung der bedingten Freiheitsstrafe unter sechs Monaten. Bedingte Freiheitsstrafen können bis zu 2 Jahren ausgesprochen werden (früher bis 18 Monate).
- Beschränkung der unbedingten Freiheitsstrafe unter sechs Monaten auf besondere, begründete Fälle.
- Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit können auch bedingt ausgesprochen werden.
- Einführung der teilbedingten Verurteilung, in dem ein Teil bedingt und ein anderer unbedingt ausgesprochen wird (bei: Geldstrafen, gemeinnütziger Arbeit und Freiheitsstrafen ab mindestens einem Jahr bis maximal drei Jahre) Der zu vollziehende Teil darf die Hälfte der Strafe nicht überschreiten.
- Der Richter darf bei einer bedingten Strafe noch eine unbedingte Geldstrafe oder eine Busse aussprechen.
