Kriminalität, StrafvollzugVerzeigungen
Die Polizeiliche Kriminalstatistik, die Schweizerische Betäubungsmittelstatistik und die Statistik der polizeilichen Verkehrskontrollen enthalten die von den kantonalen Behörden registrierten Verzeigungen.
Sie erfüllen zum einen die Funktion des Leistungsnachweises für die kantonalen Polizeibehörden. Sie dienen aber auch zur Beobachtung der Kriminalität. Da nicht alle Straftaten verzeigt werden, verbleibt jedoch ein Dunkelfeld, das je nach Kriminalitätsbereich unterschiedlich ist.
Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch werden fast ausschliesslich von den Opfern bei der Polizei gemeldet. Das Anzeigeverhalten beeinflusst somit massgeblich die Anzahl registrierter Verzeigungen.
Bei Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz hängt die Anzahl registrierter Straftaten mehr von den polizeilichen Ressourcen und Prioritätensetzung ab (Kontrollkriminalität)
„Daten, Indikatoren“ enthält Zahlen zu den Verzeigungen aufgrund:
Strafgesetzbuch
Betäubungsmittelgesetz
Strassenverkehrsgesetz
Informationen zu:
Revisionsprojekt PKS
Unter "Analysen" werden folgende Themen behandelt:
Betäubungsmitteldelinquenz
Tötungsdelikte

